Beschaffung NetApp AFF C30 für das Schulumfeld
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
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Angebote bis 04.12.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Atlassian Cloud-Lizenzen" zur Anwendung der Confluence-Enterprise-Plattform (Produktiv- und Testumgebung) und Jira-Enterprise-Plattform (Produktiv- und Testumgebung) in der Cloud inklusive der im Preisblatt gelisteter Marketplace-Apps. Die gelisteten Marketplace-Apps werden bei Bedarf durch den Auftraggeber einzeln hin-zugebucht und wieder entfernt und nur im gebuchten Zeitraum abgerechnet. Für die ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit sind zur Unterstützung der Migration die Leistungen in einem Dual-Licensing mit Data Center Lizenzen anzubieten. Die folgenden Cloud-Dienstleistungen sind außerdem optional anzubieten: - Atlassian Guard Premium - Atlassian Backup and Restore Es handelt sich hierbei um Cloud-Lizenzen für 2.000 Benutzer. Die Lizenzen im o.g. Umfang sind unmittelbar nach Vertragsschluss voraussichtlich ab dem 04.01.2027 zu überlassen. Der Vertrag über die Lizenzüberlassung soll zunächst für eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 03.01.2030). Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ende der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung unter angemessener Anpassung der Vergütung verständigen. Neben den Lizenzen sind Pflege und Supportleistungen in Bezug auf die Lizenzen zu erbringen.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Beschaffung von Atlassian Cloud-Lizenzen für Confluence und Jira Enterprise (jeweils Produktiv- und Testumgebung) einschließlich gelisteter Marketplace-Apps für 2.000 Benutzer, mit Pflege- und Supportleistungen, Laufzeit 36 Monate ab voraussichtlich 04.01.2027.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich der IT-Lieferleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Nachweis von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Lieferung von "Atlassian Jira- sowie Confluence-Lizenzen" mit mindestens 1.000 Benutzern für Cloud und Data Center für einen Auftraggeber aus der Finanzbranche (Banken und Versicherungen) aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein). Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner, - Einordnung des Auftraggebers (Auftraggeber aus der Finanzbranche (Banken und Versicherungen)), - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (Lieferung von "Atlassian Jira- sowie Confluence-Lizenzen) - Anzahl der Benutzer (mindestens 1.000 Benutzern für Cloud und Data Center), - Zeitraum der Leistungserbringung. Die Einreichung von mehr als einer Unternehmensreferenz je Bieter ist nicht erwünscht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
KI Gesucht werden Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen, Software Assurance und damit verbundenen Mehrwertleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages.
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