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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia), Monitoring-Durchgang 2024-2026
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Durchführung von Arten-Monitoring für Lurche und Kriechtiere in Sachsen-Anhalt von 2024 bis 2026.
- Bearbeitung von insgesamt 144 Monitoringflächen, davon 124 für Amphibien und 20 für Reptilien.
- Nachweis von einschlägiger herpetologischer Erfahrung und personenbezogenen Referenzen für alle Bearbeiter.
- Erstellung eines organisatorischen Konzepts mit Zuordnung von Personal zu Tätigkeiten und Flächen.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 250.970,40 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mit der ausgeschriebenen Leistung werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes zum Erhaltungszustand der o. g. Arten des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland gelegt. Dieser Bericht dient damit auch der Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung des FFH-Stichprobenmonitorings für die Amphibienarten Rotbauchunke, Kreuzkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte, Geburtshelferkröte. Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch und Kammmolch sowie die Reptilienarten Glattnatter und Zauneidechse im Land Sachsen-Anhalt in den Monitoringjahren 2024, 2025 und 2026. Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 144 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, wovon 124 Flächen auf die Gruppe der Amphibien und 20 Flächen auf die Gruppe der Reptilien entfallen (vgl. Abb. 1). Innerhalb der Monitoringflächen für die Amphibien sind je nach Art und Gebiet Einzelgewässer, mehrere Kleingewässer oder Gewässerkomplexe zu untersuchen (vgl. Tab. 1). Details zur Abgrenzung der STPE finden sich in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung. Weitere Informationen zu den STPE und den jeweils enthaltenen Kartier-Gewässern sind in Anlage 2 (Unterpunkt „Aktuelle Ergebnisse“) einzusehen. Im Rahmen der Leistungserbringung sind alle in Anlage 2 dargestellten Gewässer analog zu den vorigen Monitoringdurchgängen zu untersuchen. Sollten die zu erfassenden Gewässer in ausgewählten STPE nicht mehr zur Kartierung geeignet sein (z. B. ausgetrocknete Kleingewässer/Flutrinnen, Hauptteil der Population in anderen Gewässern etc.), sind – sofern vorhanden – alternative Kartiergewässer innerhalb der STPE-Abgrenzung zu untersuchen, die zur Bewertung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Art geeignet sind. Sollten sich in dynamischen Lebensräumen (z. B. Auen, Abbaugruben) Änderungen in Bezug auf die vorhandenen Gewässer ergeben (Anzahl,
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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60 Prozent Gewichtung nach WichtigkeitPreis
siehe Anlage 13 - Erläuterungen Zuschlagskriterien
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40 Prozent Gewichtung nach WichtigkeitQualität
- siehe Anlage 13 "Erläuterungen Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- 20.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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