AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 10:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-773848-2024/

Los 2: SiGeKo-Leistungen zum „Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen (BOE) an die Auguste-Viktoria-Klinik (AVK)“ für die Mühlenkreiskliniken AöR (MKK)

Notice-ID: ted-773848-2024 · Procedure-ID: e8ca66a9-53e2-4aee-8cee-0faa6ef4998b

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Stammdaten

Auftraggeber
Mühlenkreiskliniken AöR, Minden
Veröffentlicht
16.12.2024
Frist (Submission)
22.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – (im Folgenden „SiGeKo-Leistungen“) für Baumaßnahmen nebst Frei-/Verkehrsanlagen zum Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen an die Auguste-Viktoria-Klinik; Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die Leistungen begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI-Leistungsphasen 1-4 im Sinne von Ziffer 3.1 der AHO-Heft Nr. 15; Anspruch auf die Beauftragung der Stufen 2+3 besteht nicht. Weiteres sh. Beschreibung unter Abschnitt 5.1.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.03.2025
Ende
30.09.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).