AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY7YTY9KJ0U7/documents) · Abgerufen am 07.10.2026 23:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-774916-2024/

Beschaffung von materiell-technischer Ausstattung des Katastrophenschutzes (ELW 1, MTW und AB-Sandsack)

Notice-ID: ted-774916-2024 · Procedure-ID: b4dc6ee9-6cbf-4f40-a786-f88c17330081

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Barnim, Eberswalde
Veröffentlicht
17.12.2024
Frist (Submission)
24.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
553.884 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von materiell-technischer Ausstattung des Katastrophenschutzes (ELW 1, MTW und AB-Sandsack) in Losen — Beschaffung von materiell-technischer Ausstattung des Katastrophenschutzes (ELW 1, MTW und AB-Sandsack) in Losen — Beschaffung von materiell-technischer Ausstattung des Katastrophenschutzes (ELW 1, MTW und AB-Sandsack) in Losen — Die Lieferung der gesamten Beladung hat in enger Abstimmung mit dem Hersteller des Abrollbehälters Hochwasserschutz mit Sandsackfüllanlage (Los 301 gebündelt an eine von ihm zu bestimmende Betriebsstätte zu erfolgen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).