AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-18c591d9534-36b1ad1072ded211&PublicationType=0) · Abgerufen am 26.08.2026 11:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-776444-2023/

23O30380 TU C, Elektronenmikroskopisches Zentrum

Notice-ID: ted-776444-2023 · Procedure-ID: 27c1633b-5247-488c-8b8b-96856b48f28f

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, Dresden
Veröffentlicht
12.12.2023
Frist (Submission)
30.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45300000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
197.317 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Installation von labortechnischen Anlagen und Einrichtungen im Neubau EMZ, im Wesentlichen bestehend aus: - 4 Stück Tischabzüge - 2 Stück Unterbau Lösungsmittelsicherheitsschränke - 3 Stück Säure- / Laugenunterbauschränke - 3 Stück Laborspülen - 9,3m Labortisch - 5 Stück Punktabsaugungen - 2 Stück Gasflaschensicherheitsschränke - 1 Stück Lösungsmittelsicherheitsschrank hoch - 1 Stück Säure- / Laugen Schrank - 1 Stück Laborspülmaschine

Vertragslaufzeit

Beginn
26.02.2024
Ende
21.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).