AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 10:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-78284-2025/

Neubau Hochbehälter Recklinghausen

Notice-ID: ted-78284-2025 · Procedure-ID: 4ce99bb6-3072-497c-8441-ac7f8e189d9c

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Stammdaten

Auftraggeber
GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
03.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
45232154 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Bau von Trinkwasserspeichern und einem Mittelbauwerk mit einer bebauten Fläche von ca. 3.500 qm und einer Höhe von ca. 23 m (Trinkwasserspeicher) und 25,50 m (Mittelbauwerk) über Gelände. Mittelbauwerk bestehend aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen (Kellergeschoss mit Zulauf über Transportleitung, Eingangsebene, Ablaufebene, Zulaufebene, Überlaufebene, Belüftungsebene, Zugangsebene Dachfläche). Das Kellergeschoss in Ortbeton-Bauweise und die aufgehenden Geschosse als Fertigteile. Wassertürme als Trinkwasserspeicher mit je ca. 8.000m³ Speichervolumen. Dreimal in identischer Bauweise aus konventionell hergestelltem Stahlbeton. Stahlbeton Bohrpfahlgründung und Fundamentringe, Stahlbeton Stützen, Zwischendecken, Wandscheiben und Decken. Extensive Dachbegrünung exklusive Mittelbauwerk. Fassade als Kassettenfassade.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).