AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=284156) · Abgerufen am 20.09.2026 18:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-783324-2023/

Generalsanierung Pestalozzischule - Garten- und Landschaftsbauarbeiten BA2-3

Notice-ID: ted-783324-2023 · Procedure-ID: 338084ad-1ebb-4a2f-854c-f3165a2c5f3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Weiden i. d. OPf., Weiden i. d. OPf.
Veröffentlicht
22.12.2023
Frist (Submission)
08.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Garten- und Landschaftsbauarbeiten BA2-3 - Errichten Müll- und Gerätehaus, sowie Doppelstock-Fahrradparker mit Überdachung - Erdarbeiten ca. 1000 qm - Possehlbelag ca. 330 qm - zweiflügeliges Schiebetor, lichte Weite 11m - Sanierung Bestandsmauer ca. 50 lfm - Rasenpflaster aus Kunststoffwaben ca. 240 qm - Betonpflasterbelag im Großsteinformat ca. 500 qm - Betonbaumscheiben ca. 240 cm x 240cm - Beton-L-Steine in unterschiedlichen Höhen ca. 140 lfm - Sitzstufenanlage mit Sitzblöcken aus Beton ca. 100 lfm - Betonsitzbläcke ca. 70 lfm - Fallschutz aus Kunststoff ca. 70 qm

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2024
Ende
31.03.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).