AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=739307) · Abgerufen am 29.10.2026 20:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-784264-2024/

IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Prozessmanagementsoftware ADONIS - Informationstechnikzentrum Bund

Notice-ID: ted-784264-2024 · Procedure-ID: 678eda48-16de-4ecc-a82f-5fb97991ed57

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
19.12.2024
Frist (Submission)
28.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
4.950.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Prozessmanagementsoftware ADONIS. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen in diesem Vergabeverfahren (Los 1) wurde ein Schätzwert in Höhe von 3.300 Personentagen, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).