AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Ochtrup
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ochtrup, Ochtrup
- Veröffentlicht
- 23.12.2023
- Frist (Submission)
- 05.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Behältergestellung: - Gestellung (Miete) von Restabfall-, Bioabfallbehältern zum Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit (inkl. Erstverteilung zum Leistungsbeginn). Die Altpapierbehälter befinden sich im Eigentum der Stadt Ochtrup. - Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege. - Bereitstellung von 50-l-Restabfallsäcken (mit Aufdruck „Stadt Ochtrup“) zum Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit (Zusatzsäcke). Sammlung und Transport von Restabfall: - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 80 l, 120 l und 240 l im vierwöchentlichen Rhythmus (inkl. Abfuhr satzungsgemäß bereitgestellter Restabfallsäcke). - Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Sammlung und Transport von Bioabfall: - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 80 l, 120 l und 240 l im 14-täglichen Rhythmus. - Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Sammlung und Transport von Altpapier: - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 240 l im vierwöchentlichen Rhythmus. - Transport des Altpapiers zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. — - Beschreibung der Organisation der Sammlung von Sperrmüll und Grünschnitt. - Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.02.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.