AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betrieb von Gigabit-Netzen im Landkreis Reutlingen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der OEW Breitband GmbH, Talstraße 21, 89584 Ehingen/Donau
- Veröffentlicht
- 26.12.2023
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Mehrfachvergabe
- CPV-Code
- 64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
Beschreibung
Ausgangslage: Der Auftraggeber (im Folgenden „der AG“) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Schulen und Verwaltungseinrichtun-gen im Landkreis Reutlingen mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitband-diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsi-cherung und ist ein prioritäres Ziel der Landkreisverwaltung und der Kommunen. Deshalb werden bzw. wurden bereits auf der Gemarkung des Landkreises Reutlingen Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstge-schwindigkeitsnetzen nebst zusätzlichem Zugangsnetz (nachfolgend „passive Infra-struktur“ genannt) errichtet. Aufgrund der zumeist ländlich geprägten Siedlungsstruk-tur und einer damit verbundenen Unterversorgung wurden die Kommunen des Landkreises Reutlingen bereits früh aktiv und haben vorwiegend im Betreibermodell, gefördert, kommunale Ortsnetze ausgebaut. Ebenso sind örtliche Versorgungsunter-nehmen wie die Stadtwerke Reutlingen / FairNetz GmbH sowie die EnBW / Netze-BW / Netcom-BW seit Jahren im Infrastrukturaufbau tätig. Ab dem Jahr 2023 plant der AG in den teilnehmenden Kommunen einen weitrei-chenden, geförderten Glasfaserausbau vorzunehmen. Die dabei entstehende passive Infrastruktur sowie die bereits bestehenden Infrastrukturen der an dieser Aus-schreibung teilnehmenden Kommunen sollen weiterhin an bestehende Netze Dritter an sog. „Open Access Zugangspunkten“ angeschlossen werden. Ebenso soll das Zu-gangsnetz die Möglichkeit bieten, perspektivisch weitere kommunale Ortsnetze (FTTB) an dieses Netz anzuschließen und miteinander zu verbinden. Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom AG erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienst-leistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der AN hat dann als Konzes-sionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfach-dienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastruk-turen zum Netzbetrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, In-standhaltung, Dokumentation und Auskunftserteilung für die gesamte passive Infra-struktur) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlas-sung der passiven Infrastrukturen durch den AG an den AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsie-genden Bieter zustande kommt. Sofern dem AG Eigennutzungsrechte bzw. Nut-zungsrechte in Bezug auf die Versorgung künftiger Versorgungsbereiche vorbehalten sind, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, werden entsprechende Rege-lungen hierzu im Netzbetriebsvertrag vereinbart. Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die OEW Breitband GmbH Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infra-strukturen. Eigentümerin des Glasfaser-Zugangsnetzes ist im Regelfall ebenso die OEW Breitband GmbH, wobei auch passive Infrastrukturen Dritter von der OEW Breitband GmbH gepachtet und entsprechend weiterverpachtet werden. Die passi-ven Infrastrukturen werden dem AN gebündelt über den AG im Wege der Pacht überlassen. Die Zugangspunkte zu der LWL-Infrastruktur von Carriern ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen (siehe Anhang 1). Beim Ausbau von FTTB-Netzen wird unterschieden zwischen zeitnah geplanten Ausbaumaßnahmen auf der Grundlage aktuell bestehender grauer Flecken (i.d.R. abgeschlossene und laufende Förderverfahren) und einer über den jeweiligen Pachtzeitraum angelegten, langfristigen Prognose. Der langfristigen Prognose liegt die Absicht der teilnehmen-den Kommunen bzw. der OEW Breitband GmbH zu Grunde, innerhalb des Pachtzeit-raumes weitere Anschlüsse (u.a. „dunkelgraue Flecken“ bzw. weitere „hellgraue Fle-cken“ sowie ggf. „Vorstreckungen“) vorbehaltlich der Förderfähigkeit mit FTTB nach-zuerschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Trassen des AG werden nach ihrer Herstel-lung dem Netzbetreiber übergeben und werden Bestandteil des Ausschreibungsge-genstandes. Dem geplanten Aufbau neuer passiver Infrastrukturen liegen in aller Regel die technischen Vorgaben von Komm.Pakt.Net und der Fördermittelgeber Bund und Land Baden-Württemberg zugrunde. Der spätere Betreiber hat die für ihn maßgeblichen Vorgaben aus dem/den einschlägigen Förderprogramm/-en zu erfüllen. Er wird hierzu im Rahmen des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Auf Ziffer 6. der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Es wird klargestellt, dass es sich im Hinblick auf die Ausbauplanung lediglich um beab-sichtigte Planungen des AG handelt (Prognose). Die Umsetzung ist zwar beabsichtigt, kann jedoch nicht garantiert werden. Daher wird der Netzbetriebsvertrag entsprechend als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Der AG behält sich insbesondere vor, sowohl Trassen- als auch Zeitplan und Versorgungsbereiche den etwa geänderten Bedürfnissen und Bedarfssituationen vor Ort anzupassen, zu ändern, zu verringern oder herauszu-nehmen oder zu erweitern bzw. anzupassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der langen Ausbauplanung zwischenzeitlich Gebiete bedarfsgerecht versorgt sind oder zeitnah versorgt werden, ein Ausbau der bedarfsgerechten Versorgung durch Private erfolgt oder wenn die Versorgungsbereiche hinzukommen, weil ein Bedarf festgestellt wird oder z.B. Ausbauzusagen privater Dritter tatsächlich nicht oder verzögert um-gesetzt werden. Ebenso können sich die Ausbaukosten abweichend von der zugrunde-liegenden Schätzung oder die Förderregeln zum Nachteil der Zuwendungsempfänger ändern oder Förderanträge nicht, nur reduziert .
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- NetCom BW GmbH