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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbac
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Los 1 VergebenGewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbac
- NetCom BW GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Gernsbach plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Gigabit - Netzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Gernsbach im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor. Ergänzend hat die Stadt Gernsbach ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ beantragt und bewilligt bekommen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab Juli 2025 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 18 Monate nach Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens erfolgen. Das ist in diesem Fall im August 2024. Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Gigabit-Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen: - Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber ö
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Auftragnehmer NetCom BW GmbH2 Veröffentlichungen
- 26.12.2023 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 22.12.2023 Original-Veröffentlichung
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