AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 02:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-789327-2023/

Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung von Servern und Storage für die Schul-IT

Notice-ID: ted-789327-2023 · Procedure-ID: f2ce1413-b4ff-4a93-838d-45c75544474b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg
Veröffentlicht
29.11.2023
Frist (Submission)
11.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48820000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landratsamt Aschaffenburg benötigt im Rahmen einer Neubaumaßnahme in der Umgebung der Schulen eine neue Server- und Storage-Lösung. Dazu ist es notwendig, die neue Hardware für die Server und das Storagesystem zu beschaffen und fristgerecht zu liefern. Weiterhin muss die Hardware in den vorhandenen Serverschrank eingebaut und konfiguriert werden. Die kreiseigenen Schulen des Landkreises Aschaffenburg betreiben im Moment alle File-Server, VM-Server oder Hyper-V-Systeme selbst. Diese Systeme werden zu einem für den pädagogischen Betrieb vereinheitlichten Gesamtsystem zusammengefügt. Neben den pädagogischen Netzen in den Schulen gibt es in jeder Schule weitere Netze für die Schulverwaltung, die Gebäudeleittechnik usw. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).