AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Magistrat der Stadt Bebra - Neubau Quartiers- und Familienzentrum mit integrierter KiTa
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle Landkreis HEF-ROF für die Stadt Bebra, Bad Hersfeld
- Veröffentlicht
- 11.01.2025
- Frist (Submission)
- 20.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45422100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Magistrat der Stadt Bebra plant den „Neubau eines Quartiers- und Familienzentrums mit einer integrierten Kindertagesstätte“ im Fröbelweg 3, 36179 Bebra. Geplant ist ein L-förmiger Neubau, der sich in einen 1-geschossigen und einen 2-geschossigen Gebäudeteil gliedert. Das Gebäude wird schwerpunktmäßig in Holzbauweise erstellt. Der 2-geschossige Gebäudeteil wird in Massivbauweise unterkellert. Der 1-geschossige Gebäudeteil wird auf einer Stahlbeton-Bodenplatte inkl. Stahlbeton-Sockel errichtet. Die Außenwände und die tragenden Innenwände werden in Holzrahmenbauweise errichtet. Zu den Arbeiten gehören die Fensterbauarbeiten (Fenster, Außentüren und Innenfenster), außenliegender Sonnenschutz, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten sowie die Fassadenarbeiten (hinterlüftete Holzbekleidung und Aluminiumbekleidung). Gebäudeabmessungen: Außenmaß ca. 49,1 m x ca. 60,0 m Grundstücksgröße: ca. 7.300 m² Gesamt-Ausführungszeitraum: 17. KW 2025 bis 14. KW 2026 Technische Klärung + Herstellung: 17. KW 2025 bis 30. KW 2025 Holzbau- und Fassadenarbeiten: 31. KW 2025 bis 49. KW 2025 Fensterbauarbeiten: 45. KW 2025 bis 49. KW 2025 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten: 43. KW 2025 bis 14. KW 2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.