AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 18:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-82365-2025/

Rahmenvertrag Tagungshotelleistungen, Göttingen, V0449/2024

Notice-ID: ted-82365-2025 · Procedure-ID: 835b67fd-a8b2-47e4-806a-d8921eb009ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Referat 44 - Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Bremen
Veröffentlicht
07.01.2025
Frist (Submission)
12.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55100000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
270.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des gemeinsamen Betriebs der fachlichen IT-Standards der Innenverwaltung ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT) beauftragt, regelmäßige 1-und 2 tägige Veranstaltungen mit Experten durchzuführen. Diese Veranstaltungen müssen in einem Tagungshotel durchgeführt werden, in dem die Teilnehmenden ihre Gremiensitzungen durchführen, übernachten und verpflegt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss eines Rahmenvertrags für Tagungshotelleistungen in Göttingen zu finden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
83 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).