AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 18:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-84692-2025/

Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Agenturleistungen für die Entwicklung und Umsetzung integrierter Kommunikation und die Betreuung der Social-Media-Kanäle für die Bundesstiftung Gleichstellung

Notice-ID: ted-84692-2025 · Procedure-ID: c8cbf601-907e-4f2a-85a5-43b5792aa208

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesstiftung Gleichstellung
Veröffentlicht
07.02.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Geschätzter Wert
40.000 €

Beschreibung

ine Änderung des öffentlichen Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen (OJ S 230/2024 26/11/2024) vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers (OJ S 230/2024 26/11/2024) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden wäre. Dies betrifft gegenständlich den Fall, weil die Auftraggeberin Dienstleistungen mit unterschiedlichen Merkmalen beschaffen müsste und dies eine Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Leistungserbringung mit sich bringen würde. Der Wert der Änderung beträgt nicht mehr als 50% des ursprünglichen Auftragswertes. Diese Vorgehensweise entspricht dem § 132 Abs 2 Nr 2 im GWB. Darüber hinaus wird auf die erforderliche Anwendung der Ausnahmebestimmung im § 132 Abs 3 hingewiesen, weil gegenständlich ein neues Verfahren nicht zwingend eingeleitet werden muss, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch die Erweiterung nicht. Gegenstand der Erweiterung ist, die Leistungserbringung durch die bestehende Rahmenvereinbarungspartnerin (TAU GmbH) welche den Aufbau einer neuen Website betrifft: www.gleichstellungs-check.de. Diese soll zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung informieren, sowie Informationen zu den Schulungen und zu Anwendungsbeispielen aus der Gesetzgebung darstellen. Die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung ist ein besonderer Teil der Gesetzesfolgenabschätzung. Sie hat das Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Regelungsvorhabens zu identifizieren und unbeabsichtigten Folgen für Frauen und Männern entgegenzuwirken. Es ist also stets danach zu fragen, ob ein Gesetz Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bzw. den Geschlechtern reduziert, verursacht oder verstärkt. In ihrem Arbeitsprogramm 2025 betont die Bundesstiftung Gleichstellung, dass sie die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung als Instrument der Gleichstellungspolitik breiteren Zielgruppen gegenüber bekannter machen, Informationen auf ihrer Webseite bereitstellen und Anwendungsbeispiele geben möchte. Basierend auf den Erprobungsbeispielen und der wissenschaftlichen Forschung wird die Bundesstiftung Gleichstellung zudem den Anpassungsbedarf des Gleichstellungs-Checks an die Praxis erheben. Mit Hilfe des von ihr entwickelten Schulungskonzepts soll der Kompetenzaufbau in der Bundesverwaltung unterstützt werden. Das Schulungskonzept wird 2025 in die Erprobung und Weiterentwicklung gehen und ab 2026 regelhaft angewendet. Die Schulung richtet sich an Legist*innen, die in den Bundesministerien Gesetze ausarbeiten. Sie werden darin geschult, im Einklang mit § 2 GGO bei allen Gesetzesvorhaben gleichstellungsrelevante Aspekte zu berücksichtigen. Zur Umsetzung dieses Aufgabenspektrums ist ab 1. Januar 2025 ein eigener Bereich „Gleichstellungs-Check“ bei der Bundesstiftung Gleichstellung eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang erweitert die Auftraggeberin den bestehenden Vertrag mit der Agentur TAU GmbH entsprechend den Vorgaben des §132 Abs. 2 Nr. 2 u. §132 Abs.3 GWB. hat Kontextmenü

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
07.02.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 17.02.2025 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).