AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erstellung von AV-Bearbeitungsräumen Teil 1 für den Bayerischen Rundfunk
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R., München
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- Frist (Submission)
- 29.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32330000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen des Gesamtprojekts "BR hoch drei - Technik" entstehen neue AV-Bearbeitungsräume auf dem Campus Freimann. Dieses Teilprojekt wird aufgrund zeitlicher Erwägungen und aufgrund der Gesamtgröße des Vorhabens auf bis zu drei einzelne EU-weite Vergabeverfahren aufgeteilt. Dieses Vergabeverfahren beinhaltet die zeitlich am höchsten priorisierten Räume. Die weiteren Vergabeverfahren werden im Laufe des Jahres 2024 folgen. Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Unternehmens, welches u.a. über folgende Eigenschaften verfügt: - Ausreichend praktische Erfahrung in der Erstellung von AV-Bearbeitungsräumen - Ausreichend qualifizierte Personalressourcen zur Erbringung der Liefer- und Integrationsleistungen Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Einzelbeauftragung als Gesamtauftrag an einen Bieter zu vergeben. Leistungszeitraum ist von Mai 2024 bis Ende Q3 2025 Für Bieter ist eine Vor-Ort-Besichtigung der Räumlichkeiten in denen die AV-Bearbeitungsräume eingebaut werden müssen, verpflichtend. Details dazu in den Verfahrensunterlagen unter Ziffer 3.5.5
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 95 DAYS
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.02.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.