AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Application Management Services - SAP CX
Stammdaten
- Auftraggeber
- swb AG, Bremen
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
- Frist (Submission)
- 07.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die EWE AG schreibt im Namen Ihrer Tochter der swb AG (Auftraggeber) einen Be-triebsvertrag für Application Management Services SAP CX aus. Zur Abbildung und Unterstützung der Prozesse der swb werden umfangreiche IT-Anwendungssysteme (SAP CX) betrieben, stets optimiert und auch neu implementiert. In der Vergangenheit wurde der Betrieb der implementierten CRM-Landschaft (nach-folgend Applikationen genannt) über projektähnliche Strukturen auf Aufwandsbasis und z.T. mit unterschiedlichen Auftragnehmern organisiert. Der für zu betreuende Ap-plikationen notwendige IT-technische Infrastrukturbetrieb befindet bei SAP im Out-sourcing. Die swb AG möchte den Betrieb und die Betreuung der Applikationen in Zukunft auf Basis von ITIL serviceorientierter gestalten. Ziel ist es, die Versorgung der swb mit Ap-plication Management Services bedarfsgerechter, gesicherter in der Bereitstellung und effizienter zu gestalten. Dazu werden ein auf die ITIL Serviceerbringung ausgerichteter Betriebsvertrag sowie Servicescheine bis ggf. zu jeder einzelnen Applikation verein-bart werden. In den jeweiligen Servicescheinen wird die geforderte Quantität sowie die benötigte Qualität der Services spezifiziert.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.02.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.