AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Neubau Studierenenwohnheim Schwetzingen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk Heidelberg AöR
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Das Studierendenwerk Heidelberg ist für die soziale Betreuung und Förderung der rund 49.000 Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg, der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg, der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, der Hochschule Heilbronn mit den Campus Künzelsau und Schwäbisch Hall, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach mit dem Campus Bad Mergentheim, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Center for Advanced Studies (DHBW CAS) verantwortlich. Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist seit dem 1. September 2017 Mitglied im Studierendenwerk Heidelberg. Das Studierendenwerk Heidelberg plant den Neubau eines Studierendenwohnheims in Schwetzingen. Das Grundstück liegt am nördlichen zur Stadt orientierten Eingang zur Schwetzinger Oststadt. Für das Studierendenwohnheim mit Freiflächen stehen ca. 1.800 m² an der August-Neuhaus-Straße zur Verfügung. 2024 wurde eine Projektstudie in Auftrag gegeben, die mittlerweile vorliegt und mit den der Stadt Schwetzingen und dem Erbbaurecht-Geber/Grundstückseigentümer abgestimmt. Insofern ist diese Studie maßgebend und die Grundlage für weiteren Planungen. Demnach sollen 94 Wohnplätze ermöglicht werden. Das sind in der Summe rund 1.450 m² Wohnfläche. Die BGF liegt bei ca. 2.600 m² und die Gesamtkosten werden mit rund 8,5 Mio. brutto angenommen. Die dafür erforderlichen Architektenleistungen zur Objektplanung für Gebäude und Innenräume sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Darüber hinaus ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das ca. 1.800 m² große Baugrundstück zu erstellen. Wichtig! Mit den Planungen muss umgehend nach Beauftragung (voraussichtlich Ende April 2025) begonnen werden, da die Vorplanung und die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis Ende August 2025 vorliegen muss, damit die Termine zur Offenlage und zum Aufstellungsbeschluss noch in 2025 sichergestellt werden können.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 80 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
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