AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 12:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-90480-2024/

Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – BRUCK_SBF

Notice-ID: ted-90480-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Bruckmühl
Veröffentlicht
13.02.2024
Frist (Submission)
11.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.310.000 €

Beschreibung

Der Markt Bruckmühl ist für die gemeindlichen Transportdienstleistungen der Schülerbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBeFV und BaySchFG) zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 - 10 zu befördern. Das Schulgelände der Justus-von-Liebig Grund- und Mittelschule befindet sich in der Gemeinde Bruckmühl, Hans-Scheibmaier-Straße 2-10, 83052 Bruckmühl/Heufeld. Ein Schulhaus der Holnstainer Grundschule befindet sich in der Rathausstraße 1, 83082 Bruckmühl, ein weiteres Gebäude befindet sich in der Schulstraße 8 in 83082 Bruckmühl/Götting. Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Vorliegend ist die Vergabe der Leistungen für den Ausführungszeitraum von 10.09.2024 bis 31.07.2028 vorgesehen. Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets des Marktes Bruckmühl entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Der örtliche Umgriff umfasst dabei vorwiegend das Ortsgebiet des Marktes Bruckmühl, durchquert jedoch auch einen kleinen Teil des Gemeindegebiets Feldkirchen-Westerham. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 4 Lose gebildet. — Der Markt Bruckmühl ist für die gemeindlichen Transportdienstleistungen der Schülerbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBeFV und BaySchFG) zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 - 10 zu befördern. Das Schulgelände der Justus-von-Liebig Grund- und Mittelschule befindet sich in der Gemeinde Bruckmühl, Hans-Scheibmaier-Straße 2-10, 83052 Bruckmühl/Heufeld. Ein Schulhaus der Holnstainer Grundschule befindet sich in der Rathausstraße 1, 83082 Bruckmühl, ein weiteres Gebäude befindet sich in der Schulstraße 8 in 83082 Bruckmühl/Götting. Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Vorliegend ist die Vergabe der Leistungen für den Ausführungszeitraum von 10.09.2024 bis 31.07.2028 vorgesehen. Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets des Marktes Bruckmühl entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Der örtliche Umgriff umfasst dabei vorwiegend das Ortsgebiet des Marktes Bruckmühl, durchquert jedoch auch einen kleinen Teil des Gemeindegebiets Feldkirchen-Westerham. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 4 Lose gebildet. — Der Markt Bruckmühl ist für die gemeindlichen Transportdienstleistungen der Schülerbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBeFV und BaySchFG) zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 - 10 zu befördern. Das Schulgelände der Justus-von-Liebig Grund- und Mittelschule befindet sich in der Gemeinde Bruckmühl, Hans-Scheibmaier-Straße 2-10, 83052 Bruckmühl/Heufeld. Ein Schulhaus der Holnstainer Grundschule befindet sich in der Rathausstraße 1, 83082 Bruckmühl, ein weiteres Gebäude befindet sich in der Schulstraße 8 in 83082 Bruckmühl/Götting. Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Vorliegend ist die Vergabe der Leistungen für den Ausführungszeitraum von 10.09.2024 bis 31.07.2028 vorgesehen. Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets des Marktes Bruckmühl entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Der örtliche Umgriff umfasst dabei vorwiegend das Ortsgebiet des Marktes Bruckmühl, durchquert jedoch auch einen kleinen Teil des Gemeindegebiets Feldkirchen-Westerham. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 4 Lose gebildet. — Der Markt Bruckmühl ist für die gemeindlichen Transportdienstleistungen der Schülerbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBeFV und BaySchFG) zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 - 10 zu befördern. Das Schulgelände der Justus-von-Liebig Grund- und Mittelschule befindet sich in der Gemeinde Bruckmühl, Hans-Scheibmaier-Straße 2-10, 83052 Bruckmühl/Heufeld. Ein Schulhaus der Holnstainer Grundschule befindet sich in der Rathausstraße 1, 83082 Bruckmühl, ein weiteres Gebäude befindet sich in der Schulstraße 8 in 83082 Bruckmühl/Götting. Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Vorliegend ist die Vergabe der Leistungen für den Ausführungszeitraum von 10.09.2024 bis 31.07.2028 vorgesehen. Grundlegendes Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Beförderung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets des Marktes Bruckmühl entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Schulunterricht und wieder zurück. Der örtliche Umgriff umfasst dabei vorwiegend das Ortsgebiet des Marktes Bruckmühl, durchquert jedoch auch einen kleinen Teil des Gemeindegebiets Feldkirchen-Westerham. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 4 Lose gebildet.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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