AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 03:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-93410-2025/

Stadt Kelsterbach, Wertstoffhof für die kommunale Abfallentsorgung

Notice-ID: ted-93410-2025 · Procedure-ID: c3b6e77f-8fa9-4fd5-8bcd-23fced796d8c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Stadt Kelsterbach
Veröffentlicht
11.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
2.982.551 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Kelsterbach stellt eine vorbereitete Fläche zum Betrieb eines Wertstoffhofes zur Verfügung. Die betriebsfähige Herrichtung und Ausstattung der Fläche als Wertstoffhof sowie der Betrieb des Wertstoffhofes sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Dazu gehören die Gestellung von Personal und Wertstoffcontainern, das Containerhandling sowie die Transporte der erfassten Wertstoffe zu den Entsorgungsanlagen gem. Abfall- und Entsorgungskonzept. Zu den zu erfassenden Stoffen zählen Abbruchabfälle (Bauschutt), gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Holz A1-A3, Holz A4, Eisen- und Stahlschrotte (Bau und Abbruch), Metallmischschrott (Siedlungsabfälle), Flachglas, Hohlglas, Batterien und Akkumulatoren, Altpapier, Sperrmüll, Grünschnitt (kompostierbare Stoffe), Rigips, Gipskartonplatten, Speiseöl und Speisefett, Kork, Styropor, Elektroschrott, Mineralwolle, Leuchtstoffröhren, Altöl, Autobatterien, Windeln, Altreifen (Annahme nur an bestimmten Terminen), Eternit, Bodenaushub, Straßenkehrricht und Textilien

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FFR GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).