AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 08:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-94603-2025/

Neubau Breitekindergarten in Heiningen - Gebäudeplanungsleistungen

Notice-ID: ted-94603-2025 · Procedure-ID: 364ad292-cf30-4bdf-8f6d-705c4c395bd3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltungsverband Voralb, Heiningen
Veröffentlicht
09.02.2025
Frist (Submission)
02.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der bestehende zweigruppige Breitekindergarten in der Uhlandstraße soll durch einen Neubau mit zugehörigem Außenbereich ersetzt und vergrößert werden. Vorgesehen und geplant ist die Errichtung eines 5-gruppigen Kindergartens (mit der Option auf eine 6. Gruppe) mit 3 Gruppen Ü3 und 2-3 Gruppen U3. Die geschätzten Baukosten (KG200 - 700) betragen brutto rund 6.4 Mio. €. Termine: Die Beauftragung erfolgt nach Ende des Vergabeverfahrens. Der Baubeginn ist vorgesehen für den 15.10.2026, die Inbetriebnahme für den 31.12.2027. LPH 1 + 2: Die LHP 1 + 2 wurden vom Architekturbüro Ott aus Laichingen erbracht. Der Vorentwurf wurde vom Gemeinderat genehmigt und ist zwingende Grundlage der weiteren Planung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).