AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Reinigung ZVS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Schulzentrum, Zentrale Vergabestelle, Haßberge
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Frist (Submission)
- 13.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 260.468 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibung der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 6 Losen
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 20A - Unterhaltsreinigung Schulzentrum Hassfurt
- Erfüllungsort
- Hassfurt
Los 2 — Los 20B - Glasreinigung Schulzentrum Hassfurt
- Erfüllungsort
- Hassfurt
Los 3 — Los 21A - Unterhaltsreinigung Mittelschule Hassfurt und Turnhalle Ost/West
- Erfüllungsort
- Hassfurt
Los 4 — Los 21B - Glasreinigung Mittelschule Hassfurt und Turnhalle Ost/West
- Erfüllungsort
- Hassfurt
Los 5 — Los 22A - Unterhaltsreinigung Schwillhalle Welle Hassfurt
- Erfüllungsort
- Hassfurt
Los 6 — Los 22B - Glasreinigung Schwimmhalle Welle Hassfurt
- Erfüllungsort
- Tricastiner Platz 1
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).