AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ingenieur-/Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung-Heizung/Lüftung/Sanitär
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- IT & Digitalisierung
Beschreibung
Die Trierer Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH (Klinikum Mutterhaus) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung an zwei Standorten in der Stadt Trier, dem Standort „Mitte/Nord“ und dem Standort „Ehrang“. Als Familienkrankenhaus bietet es alle Leistungen rund um die Geburt, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – bis hin zum alten Menschen an. Im Zuge der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurde der Standort „Ehrang“ beschädigt und ist nicht mehr belegbar. Aus diesem Grund wurde der Standort „Mitte/Nord“ auf Erweiterungsmöglichkeiten untersucht. In Folge dessen wurde sich dafür entschieden, zur Nachverdichtung der Bebauung das dort belegene 3-geschossige Bauwerk der Erwachsenenpsychiatrie (Haus K) mit zwei Psychiatrieabteilungen und einer Tagesklinik aufzustocken. Für die Erweiterung des Hauses K wurden entsprechende Zuwendungen seitens des Zuwendungsgebers in Aussicht gestellt. Aufgrund der zu erwartenden Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid wäre das Klinikum Mutterhaus zur Anwendung des Vergaberechts angehalten. Zudem würde durch die gewährten Zuwendungsmittel eine öffentliche Auftraggebereigenschaft nach § 99 Nr. 4 GWB begründet. Zur Realisierung der Aufstockung des Hauses K wurden mit Bekanntmachung vom 18.10.2022 (2022/S 201-572425) Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros betreffend die technische Gebäudeausrüstung, §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 HOAI in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergaberechtskonform ausgeschrieben. Der Zuschlag in dem vorgenannten Vergabeverfahren wurde an die Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR (PDK bR) erteilt (vgl. Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 27.03.2023 (2023/S 061-180251)). Neben den Erweiterungsmaßnahmen des Hauses K beabsichtigt das Klinikum Mutterhaus nunmehr auch die Erweiterung des Hauses G, das den Geschäftsbereich Personal, die Karl Borromäus Schule sowie die Verwaltung beherbergt. Haus G und Haus K liegen unmittelbar gegenüber und sind – auf dem Gelände des Klinikums Mutterhaus – durch einen Durchweg getrennt. Der Ersatzbau Haus G wird an das Bestandgebäude Haus K angebaut, sodass nach Fertigstellung dieser Maßnahmen Haus K und der Ersatzbau Haus G zu einem Gebäude verschmelzen. In der Wirkung, der Nutzung und betriebsorganisatorisch (Stationen sind übergreifend in K und G ) wird faktisch ein Gebäude geschaffen, welches sich auf der rechten Seite an die übrigen Gebäude des Klinikums Mutterhaus, die Gebäude A bis F, H und N mit Brückenbauwerken anschließt. Zur Erweiterung des Hauses G ist das Klinikum Mutterhaus auf externe Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros betreffend die technische Gebäudeausrüstung, §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3,7,8 § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 HOAI angewiesen. Auch zur Erweiterung des Hauses G wurden durch das Klinikum Mutterhaus Zuwendungen beantragt, welche erwartungsgemäß gebilligt werden. Das Klinikum Mutterhaus geht insoweit davon aus, dass es auch dahingehend über die Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet sein wird. Zudem geht das Klinikum Mutterhaus auch insoweit von einer öffentlichen Auftraggebereigenschaft nach § 99 Nr. 4 GWB aus. Der Zuwendungsbescheid liegt dem Klinikum Mutterhaus noch nicht vor. Im Zuge der Erstellung der für den Antrag der Zuwendungen betreffend das Haus G erforderlichen Unterlagen hat das Klinikum Mutterhaus festgestellt, dass das Haus K und das Haus G systematisch nach geänderter Zielplanung als „ein Gebäude“ zu werten sind. Die Belastbarkeit des Bestandtragsystems des Hauses K ist statisch eingeschränkt. Dies erfordert erhebliche Gewichtseinsparungen, sodass der Ausbau des Hauses K auf zwei Geschossen in Leichtbauweise begrenzt ist. Aufgrund dieser statischen Einschränkung könnte eine Errichtung der erforderlichen Technikzentrale nur unter erschwerten Bedingungen auf den Aufzugtürmen des Hauses erfolgen. Zudem würde eine derartige Errichtung der Technikzentrale aufgrund der technischen Besonderheiten auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen. Die erforderliche Technikzentrale soll daher – aufgrund der räumlichen Nähe – auf dem Haus G erfolgen. Dieser Umstand ergab sich für das Klinikum Mutterhaus erst im Rahmen der laufenden Planungsleistungen betreffend das Haus K und der weiteren Planungen zur Erstellung des Hauses G anlässlich der Zielplanung. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR (PDK br) war dies dem Klinikum Mutterhaus – mangels entsprechender Reife der Planungsleistungen betreffend das Haus G – daher noch nicht bekannt. Zu beachten ist, das im Betriebskonzept die Nutzeinheiten nicht abgegrenzt in den einzelnen Gebäudeteilen verortet sind. Die Nutzeinheiten sind gebäudeübergreifend, etagenweise vorgesehen. Da eine Nutzeinheit zwingend in einer Einheit zu Planen und zu versorgen ist (gebäudeübergreifend), ist hier eine Trennung der Planungsleistung innerhalb einer Nutzeinheit nicht möglich. Es soll eine neue, gemeinsame Technikzentrale für Haus G und Haus K realisiert werden. Folglich sind die technischen Installationen als ein nicht trennbares Installationssystem zu planen. Neben der gemeinsamen Haustechnik ist im Rahmen der gemeinsamen Prozessentwicklung für die Häuser K und G auch ein gemeinsames Verkehrs- und Entfluchtungskonzept, eine gemeinsame Ver- und Entsorgung sowie eine gemeinsame Erschließung notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Klinikums Mutterhaus notwendig, dass die hinsichtlich der Erweiterung des Hauses G erforderlichen Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros betreffend die technische Gebäudeausrüstung, §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3,7,8 § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 HOAI, als Bestandteil der Technischen Ausrüstung, auch von der PDK bR erbracht werden, damit eine gemeinsame Technikzentrale geplant werden kann.
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Direktvergabe (VEAT)
- Direktvergabe (VEAT)
- Zuschlag
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 12.02.2025
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 22.02.2025 — abgelaufen