AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 22:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-96939-2025/

Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von von VMware-Lizenzen des Herstellers durch die BITMARCK-Gesellschaften

Notice-ID: ted-96939-2025 · Procedure-ID: 6cee80ce-5ad3-4d96-92e6-4d7becc98a9a

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Stammdaten

Auftraggeber
BITMARCK Technik GmbH — BITMARCK Software GmbH — BITMARCK Beratung GmbH — BITMARCK Service GmbH — BITMARCK Holding GmbH
Veröffentlicht
12.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeber, BITMARCK Technik GmbH, BITMARCK Software GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Service GmbH und BITMARCK Holding GmbH, setzen seit längerem kostenpflichtige Lizenzen des Herstellers VMware ein. Nunmehr beabsichtigt die BITMARCK, über einen Reseller einen VMware-Vertrag zu beschaffen, unter dem die o.g. Gesellschaften der BITMARCK-Unternehmensgruppe VMware-Lizenzen und Dienstleistungen beziehen und zugewiesen bekommen können. Hierfür benötigt sie einen Auftragnehmer, der ihr die entsprechenden Inhalte anbietet. Der bestehende VMWare-Vertrag läuft am 20.01.2025 ab. Mit dieser Vergabe soll ein neuer Vertrag für drei Jahre ausgeschrieben werden. VMware hat von Kauflizenzen auf Subscription-Lizenzen umgestellt. Der neue Vertrag beinhaltet somit Subscription-Lizenzen. Die Laufzeit des neuen Vertrags beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. Außerdem wird ein Technical Account Manager (TAM) für drei Jahre beauftragt. Dieser hat auch eine eigene SKU.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SVA System Vertrieb Alexander GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).