AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 04:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-97324-2024/

Planungsleistung Feuerwehrhaus Ardorf - Objektplanung

Notice-ID: ted-97324-2024 · Procedure-ID: 683e6eef-17f1-4aa5-b955-a7bcb004c280

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wittmund, Wittmund
Veröffentlicht
14.02.2024
Frist (Submission)
15.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Wittmund beabsichtigt das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Ardorf neu zu errichten. Es handelt sich bei dem geplanten Gebäude um ein Zweckgebäude nach FUK-Standardraumprogramm als kompletter Neubau auf einem bisher unbebauten Grundstück. Das zu bebauende Grundstück befindet sich am Ortsausgang Ardorf Richtung Spekendorf an der Hohebarger Straße / Domhuser Weg. Das Feuerwehrgebäude soll vier Fahrzeugboxen mit einer Länge von mindestens 15 m erhalten, um Fahrzeuge mit Anhänger einstellen zu können. Das Raumprogramm ist als Anlage beigefügt, die Größe der Räume ergeben sich aus der FUK-Richtlinie. Eine Baugrunduntersuchung wird noch vorgenommen, die Bauleitplanung wird derzeit durchgeführt.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).