AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.06.2026 03:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-99900-2025/

Sanierung Europabad Nienhagen-Fliesenarbeiten

Notice-ID: ted-99900-2025 · Procedure-ID: 1f29b11f-09a7-4bc9-9218-d903bd3d2c84

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Wathlingen, Wathlingen
Veröffentlicht
11.02.2025
Frist (Submission)
14.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
525.402 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Nach Abschluss des Rückbaus und der Betonsanierung befindet sich das Gebäude mit dem Schwimmbecken im Rohbauzustand. Die Schwimmhalle, die ein Becken von 25 x 10 m sowie angrenzende Räume wie Umkleiden und Duschen umfasst, erhält einen neuen Boden in Form eines Verbundestrichs (ca. 850 m2) mit Gefälle. Das Schwimmbecken wird als Edelstahlbecken saniert. Das Kinderbecken wird als Fliesenbecken saniert. Die Böden des Beckenumgangs müssen an das Edelstahlbecken angepasst und, wie die Wände, mit einer mineralischen Abdichtung versehen werden. Die Fliesenarbeiten (ca. 1.900 m2) erfolgen sowohl im Bereich des Beckenumgangs als auch im gesamten Bodenbereich des Erdgeschosses und teilweise in unterschiedlichen Höhen an den Wänden.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
24.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).