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Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter ihr Angebot beim Auftraggeber einreichen müssen.

Die Angebotsfrist (auch Abgabefrist) ist der vom Auftraggeber gesetzte Endtermin für die Einreichung von Angeboten. Nach Ablauf der Frist eingegangene Angebote müssen zwingend ausgeschlossen werden — es gibt keine Ausnahmen.

Mindestfristen

Die Mindestfristen hängen von der Verfahrensart und dem Schwellenbereich ab. Im offenen Verfahren (Oberschwelle): 30 Tage, bei elektronischer Einreichung 25 Tage, bei Vorinformation 15 Tage. Im nichtoffenen Verfahren: 25 Tage ab Aufforderung zur Angebotsabgabe. Im Unterschwellenbereich sind die Fristen kürzer und variieren je nach Auftragsart.

Fristverlängerung

Der Auftraggeber muss die Angebotsfrist verlängern, wenn er die Vergabeunterlagen wesentlich ändert. Auch die Beantwortung von Bieterfragen kurz vor Fristende kann eine Verlängerung erfordern. Bieter können eine zu kurze Frist rügen.

Elektronische Abgabe

Im Oberschwellenbereich ist die elektronische Angebotsabgabe verpflichtend. Maßgeblich ist der Zeitstempel des Eingangs auf dem Server der Vergabeplattform — nicht der Absendezeitpunkt. Bieter sollten technische Testabgaben durchführen und nicht bis zur letzten Minute warten.

Praxistipp

Tragen Sie Angebotsfristen sofort nach Erhalt der Vergabeunterlagen in Ihren Kalender ein. Planen Sie einen Puffer von mindestens 24 Stunden vor der Frist ein. Technische Probleme bei der Plattform, Serverausfälle oder fehlende Signaturen sind keine Entschuldigung für eine verspätete Abgabe.

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