Bietungssicherheit (Bürgschaft)

Eine Sicherheitsleistung — meist Bankbürgschaft, seltener Barhinterlegung — die Bieter bei Angebotsabgabe stellen müssen, damit ihr Angebot gewertet wird. Typisch 1–3 % des geschätzten Auftragswerts.

Die Bietungssicherheit (auch Bietungs- oder Vadium-Bürgschaft) ist eine Sicherheitsleistung, die ein Bieter schon bei Angebotsabgabe stellen muss, bevor sein Angebot überhaupt in die Wertung kommt. Sie soll die Vergabestelle davor schützen, dass ein Bieter nach Zuschlagserteilung das Verfahren platzen lässt.

Höhe und Form

Typisch werden 1 bis 3 Prozent des geschätzten Auftragswerts verlangt. Als Sicherheitsform akzeptiert werden üblicherweise:

  • Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Versicherung — am häufigsten
  • Konzern- oder Gruppenbürgschaft (nur bei größeren Bietergemeinschaften)
  • Barhinterlegung auf einem Sperrkonto der Vergabestelle — in der Praxis kaum genutzt

Rückgabe oder Verfall

Die Bietungssicherheit wird vollständig zurückgegeben, wenn (a) der Zuschlag an einen anderen Bieter geht, oder (b) der Zuschlag an den eigenen Bieter geht und der Vertrag regulär zustande kommt. Einbehalten wird sie nur dann, wenn der Bieter sein Angebot während der Bindefrist zurückzieht oder nach Zuschlagserteilung den Vertrag nicht unterzeichnet.

Warum für KMU wichtig

Eine Bankbürgschaft blockiert das Kreditlimit des Unternehmens bei der Hausbank — oft Wochen oder Monate bis zur Rückgabe. Bei mehreren parallel laufenden Angeboten mit je 10–30 k € Bürgschaftssumme sind schnell sechsstellige Beträge gebunden, die dem Tagesgeschäft nicht mehr zur Verfügung stehen. Kleinere Betriebe haben oft gar nicht die Bonität für beliebig viele parallele Bürgschaften und können deshalb an großen Ausschreibungen gar nicht teilnehmen.

Abgrenzung zu anderen Bürgschaften

Die Bietungssicherheit ist nicht dasselbe wie:

  • Vertragserfüllungs-/Ausführungsbürgschaft (meist 5 % des Auftragswerts, nach Zuschlag bis zur Abnahme) — schützt vor mangelhafter Leistung während der Bauzeit
  • Gewährleistungsbürgschaft (meist 3–5 % des Auftragswerts, nach Abnahme für die Dauer der Gewährleistungsfrist, 2–5 Jahre) — schützt vor Mängeln nach Fertigstellung
  • Anzahlungs-/Vorschussbürgschaft (in Höhe der Anzahlung) — nur wenn der Bieter vor Leistungserbringung eine Zahlung erhält

Hinweis zur Datenquelle: Der eForms-Datenpunkt BT-75 Guarantee Required trennt in der Praxis nicht sauber zwischen den vier Bürgschaftsarten. Ein Bieter muss deshalb in den Vergabeunterlagen selbst nachlesen, ob eine geforderte Sicherheitsleistung bei Angebotsabgabe (Bietungssicherheit) oder erst nach Zuschlag (Vertragserfüllung/Gewährleistung) zu stellen ist. AusschreibungsRadar bietet wegen dieser Unschärfe bewusst keinen „Ohne Bietungssicherheit"-Filter an.

Rechtliche Grundlage

Geregelt in § 14 VOB/A und § 17 EU VOB/A für den Baubereich, § 13 VgV für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die konkrete Höhe und Form legt die Vergabestelle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe fest.

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