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Eignungskriterien

Eignungskriterien sind die Anforderungen an die fachliche, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren.

Eignungskriterien dienen der Prüfung, ob ein Unternehmen grundsätzlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Sie betreffen die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Kategorien

Befähigung zur Berufsausübung: Eintragungen in Berufs- oder Handelsregistern, erforderliche Genehmigungen oder Zulassungen. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz, Berufshaftpflichtversicherung, Bilanzkennzahlen. Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen, Fachpersonal, technische Ausstattung, Qualitätsmanagementsysteme.

Verhältnismäßigkeit

Eignungskriterien müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen. Ein Mindestumsatz darf maximal das Doppelte des geschätzten Auftragswerts betragen. Überzogene Anforderungen an Referenzen sind vergaberechtswidrig und können gerügt werden.

Abgrenzung zu Zuschlagskriterien

Eignungskriterien betreffen das Unternehmen (Kann es den Auftrag ausführen?), Zuschlagskriterien betreffen das Angebot (Welches Angebot ist das wirtschaftlichste?). Diese Trennung ist ein Grundprinzip des Vergaberechts. Eignungskriterien werden nur mit „erfüllt/nicht erfüllt" bewertet.

Nachweise

Bieter können ihre Eignung durch Eigenerklärungen, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Präqualifikation oder Einzelnachweise belegen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Originalnachweisen erst vom Bestbieter verlangen.

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