GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB enthält in Teil 4 (§§ 97–184) die grundlegenden Vorschriften des deutschen Vergaberechts oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das „Grundgesetz" des deutschen Vergaberechts. Teil 4 des GWB (§§ 97–184) enthält die übergeordneten Prinzipien und Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich.
Vergaberechtliche Grundsätze
§ 97 GWB formuliert die zentralen Grundsätze: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Grundsätze durchziehen das gesamte Vergaberecht und sind der Maßstab, an dem jedes Vergabeverfahren gemessen wird.
Struktur des Vergaberechts
Das GWB bildet die oberste Ebene der Vergaberechts-Normenhierarchie. Darunter stehen die Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) und auf der untersten Ebene die Vergabeordnungen (VOB/A, UVgO). Das GWB definiert die Grundsätze, die Verordnungen konkretisieren die Verfahren.
Rechtsschutz
Das GWB regelt auch den Rechtsschutz im Vergabeverfahren. §§ 155–184 GWB normieren das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und die Beschwerde vor den Oberlandesgerichten (Vergabesenate). Dieser Rechtsschutz steht nur bei Oberschwellenvergaben zur Verfügung.
Aktuelle Entwicklungen
Das GWB wird regelmäßig novelliert. Die letzte große Reform erfolgte 2016 zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014. Aktuelle Diskussionen betreffen die Vereinfachung des Vergaberechts, strategische Beschaffung und Nachhaltigkeitskriterien.
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