📖

Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft ist ein Vergabeverfahren zur Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Produkte oder Dienstleistungen, die am Markt noch nicht verfügbar sind.

Die Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) ist ein spezielles Vergabeverfahren für Fälle, in denen der Auftraggeber eine Leistung benötigt, die am Markt noch nicht existiert. Sie verbindet die Entwicklung einer Innovation mit deren anschließender Beschaffung in einem einzigen Verfahren.

Ablauf

Das Verfahren beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb. Die ausgewählten Unternehmen entwickeln in einer Forschungs- und Entwicklungsphase eine innovative Lösung. Der Auftraggeber kann das Verfahren in Phasen gliedern und die Zahl der Partner schrittweise reduzieren. Am Ende wird das marktreife Produkt oder die Dienstleistung ohne erneutes Vergabeverfahren beschafft.

Voraussetzungen

Die Innovationspartnerschaft setzt voraus, dass der Beschaffungsbedarf nicht durch bereits auf dem Markt verfügbare Lösungen gedeckt werden kann. Der Auftraggeber muss den innovativen Bedarf in der Bekanntmachung beschreiben und die Mindestanforderungen an die zu entwickelnde Lösung definieren.

Vergütung

Die Partner werden für ihre Entwicklungsarbeit vergütet. Die Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Entwicklungsaufwand stehen. Dies unterscheidet die Innovationspartnerschaft vom wettbewerblichen Dialog, bei dem die Dialogteilnehmer in der Regel nicht vergütet werden.

Praxisrelevanz

Die Innovationspartnerschaft wird noch vergleichsweise selten genutzt, gewinnt aber an Bedeutung — insbesondere im IT-Bereich, bei Smart-City-Projekten und in der Gesundheitsversorgung. Sie ist das einzige Verfahren, das Entwicklung und Beschaffung rechtssicher verbindet.

Verwandte Begriffe

Jetzt Ausschreibungen finden

📬

Passende Ausschreibungen finden

Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.

Oder richten Sie ein personalisiertes Suchprofil ein →