📖

Los

Ein Los ist ein abgrenzbarer Teil eines Gesamtauftrags, der separat vergeben wird, um den Wettbewerb zu fördern und KMU die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Losaufteilung ist ein vergaberechtliches Prinzip, das die Aufteilung eines Gesamtauftrags in mehrere Teilaufträge (Lose) vorsieht. Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Aufträge grundsätzlich in Lose aufzuteilen, um mittelständischen Interessen Rechnung zu tragen.

Arten von Losen

Fachlose: Aufteilung nach Art der Leistung (z.B. Elektro, Sanitär, Rohbau). Teillose: Aufteilung nach Regionen, Zeiträumen oder Mengen. Die Fachlosbildung ist im Baubereich besonders verbreitet, da verschiedene Gewerke von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden.

Pflicht zur Losaufteilung

Auftraggeber müssen Aufträge grundsätzlich in Lose aufteilen. Eine Gesamtvergabe ohne Losbildung bedarf einer Begründung, z.B. technische Gründe, wirtschaftliche Vorteile oder die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausführung. Die Begründung muss im Vergabevermerk dokumentiert werden.

Angebotsabgabe

Bieter können auf einzelne Lose, mehrere Lose oder alle Lose bieten. Der Auftraggeber kann die Zahl der Lose, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, begrenzen. Er kann auch festlegen, wie bei losübergreifender Bewertung (Gruppenlose) verfahren wird.

Bedeutung für KMU

Die Losaufteilung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung des Mittelstands im Vergaberecht. Kleinere Unternehmen können auf einzelne Lose bieten, die ihren Kapazitäten entsprechen, anstatt gegen Großunternehmen um den Gesamtauftrag konkurrieren zu müssen.

Verwandte Begriffe

Jetzt Ausschreibungen finden

📬

Passende Ausschreibungen finden

Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.

Oder richten Sie ein personalisiertes Suchprofil ein →