Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist der Rechtsschutz für Bieter bei Vergabeverstößen oberhalb der EU-Schwellenwerte, durchgeführt vor der Vergabekammer.
Das Nachprüfungsverfahren (§§ 155–184 GWB) ist das formelle Rechtsschutzverfahren im Vergaberecht. Es ermöglicht Bietern, Vergabeentscheidungen durch eine unabhängige Instanz — die Vergabekammer — überprüfen zu lassen.
Ablauf
Das Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag muss die Vergaberechtsverletzung konkret bezeichnen und darlegen, dass dem Antragsteller ein Schaden droht. Die Vergabekammer führt eine mündliche Verhandlung durch und entscheidet in der Regel innerhalb von fünf Wochen.
Aufschiebende Wirkung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag hat automatisch aufschiebende Wirkung: Der Auftraggeber darf den Zuschlag nicht erteilen, bis die Vergabekammer entschieden hat. Dies ist ein starkes Instrument für Bieter, kann aber auch zur Verzögerung des gesamten Vergabeverfahrens führen.
Kosten und Risiken
Das Nachprüfungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Auftragswert und können bei großen Aufträgen erheblich sein. Der unterlegene Beteiligte trägt die Kosten. Bieter sollten daher die Erfolgsaussichten sorgfältig abwägen, bevor sie einen Antrag stellen.
Einschränkung
Das Nachprüfungsverfahren steht nur bei Oberschwellenvergaben zur Verfügung. Im Unterschwellenbereich gibt es keinen vergleichbaren Primärrechtsschutz — Bieter können allenfalls auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatz verlangen.
Verwandte Begriffe
Vergabekammer
Die Vergabekammer ist die erste Instanz für Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Definition lesenRüge
Die Rüge ist eine formale Beanstandung eines Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber und Voraussetzung für ein Nachp...
Definition lesenGWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Das GWB enthält in Teil 4 (§§ 97–184) die grundlegenden Vorschriften des deutschen Vergaberechts oberhalb der EU-Schwell...
Definition lesenSchwellenwert
Schwellenwerte sind die gesetzlich festgelegten Auftragswerte, ab denen eine EU-weite Ausschreibungspflicht besteht.
Definition lesenJetzt Ausschreibungen finden
📬
Passende Ausschreibungen finden
Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.