Rahmenvereinbarung
Eine Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen für Einzelaufträge über einen bestimmten Zeitraum fest, ohne konkrete Mengen verbindlich festzuschreiben.
Eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die die Bedingungen für Einzelaufträge während eines bestimmten Zeitraums festlegt — insbesondere Preise und gegebenenfalls Mengen.
Arten von Rahmenvereinbarungen
Mit einem Unternehmen: Alle Einzelaufträge werden an diesen Partner vergeben, die Bedingungen stehen fest. Mit mehreren Unternehmen: Einzelaufträge werden entweder zu den festgelegten Bedingungen (Kaskadenprinzip) oder durch erneuten Wettbewerb (Mini-Competition) unter den Rahmenvertragspartnern vergeben.
Laufzeit
Rahmenvereinbarungen haben eine maximale Laufzeit von vier Jahren. In begründeten Ausnahmefällen sind längere Laufzeiten möglich. Das Gesamtvolumen oder die Höchstmenge müssen in der Bekanntmachung angegeben werden.
Bedeutung für Bieter
Rahmenvereinbarungen bieten planbare Umsätze über einen längeren Zeitraum. Allerdings garantiert die Aufnahme in eine Rahmenvereinbarung keine konkreten Aufträge — der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Einzelaufträge abzurufen. Bieter sollten das geschätzte Volumen realistisch bewerten.
Häufigkeit
Rahmenvereinbarungen sind besonders verbreitet bei wiederkehrenden Beschaffungen wie IT-Hardware, Büromaterial, Beratungsleistungen oder Facility Management. Sie vereinfachen den Beschaffungsprozess für Auftraggeber erheblich.
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