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Unterschwellenvergabe

Unterschwellenvergabe bezeichnet die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte nach nationalem Vergaberecht.

Unterschwellenvergaben sind öffentliche Aufträge, deren geschätzter Wert die EU-Schwellenwerte nicht erreicht. Sie bilden die große Mehrheit aller öffentlichen Vergaben in Deutschland und werden nach nationalen Regelungen (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) durchgeführt.

Regeln

Im Unterschwellenbereich gelten vereinfachte Verfahrensregeln. Die Fristen sind kürzer, die Formvorschriften weniger streng und die Bekanntmachung erfolgt auf regionalen oder nationalen Plattformen — nicht auf TED. Die Vergabegrundsätze (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung) gelten aber auch hier.

Verfahrensarten

Die UVgO kennt die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und die Verhandlungsvergabe. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine Direktvergabe zulässig. Die genauen Wertgrenzen variieren je nach Bundesland und Auftraggeber.

Rechtsschutz

Der wesentliche Unterschied zum Oberschwellenbereich ist der fehlende Primärrechtsschutz: Es gibt kein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer. Bieter können lediglich auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatz verlangen — was in der Praxis selten erfolgreich ist.

Chancen für KMU

Unterschwellenvergaben bieten gerade für kleine und mittlere Unternehmen gute Chancen. Die Eignungsanforderungen sind oft geringer, die Konkurrenz weniger intensiv und die Aufträge regional vergeben. AusschreibungsRadar erfasst auch Unterschwellenvergaben, soweit diese auf elektronischen Plattformen veröffentlicht werden.

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