VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
Die VOL regelte die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Sie wurde im Oberschwellenbereich durch die VgV abgelöst.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) war das Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde die VOL/A im Oberschwellenbereich durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt.
Historische Bedeutung
Die VOL bestand aus zwei Teilen: VOL/A regelte das Vergabeverfahren und VOL/B die Vertragsbedingungen. Die VOL/A wurde im Unterschwellenbereich durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst, die seit 2017 gilt.
Aktuelle Relevanz
Obwohl die VOL/A formal nicht mehr gilt, findet sich der Begriff in der Praxis noch häufig. Viele Vergabestellen und Bieter sprechen weiterhin von "VOL-Vergaben", wenn sie Liefer- und Dienstleistungsvergaben meinen. Die VOL/B wird hingegen weiterhin als Vertragsbedingung in vielen Vergabeverfahren vereinbart.
Nachfolgeregelungen
Heute gilt im Oberschwellenbereich die VgV (Vergabeverordnung) und im Unterschwellenbereich die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung). Beide orientieren sich an den Grundsätzen der alten VOL, setzen aber die aktuellen EU-Vergaberichtlinien um.
Verwandte Begriffe
VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwelle...
Definition lesenUVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Definition lesenVOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsabwicklung von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Definition lesenSchwellenwert
Schwellenwerte sind die gesetzlich festgelegten Auftragswerte, ab denen eine EU-weite Ausschreibungspflicht besteht.
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