Direktvergaben und VEAT: Was Bieter wissen müssen

Was ist eine Direktvergabe? Wie erkennt man eine VEAT-Bekanntmachung und welche Rechte haben Wettbewerber in der Stillhaltefrist?

Was ist eine Direktvergabe?

Eine Direktvergabe ist die Beauftragung eines Unternehmens, ohne zuvor einen Wettbewerb durchzuführen. Das öffentliche Vergaberecht lässt dies nur in eng definierten Ausnahmefällen zu — etwa bei extremer Dringlichkeit, bei Alleinstellungsmerkmalen eines Anbieters oder bei sehr kleinen Auftragswerten (bis 1.000 EUR netto ohne Vergabeverfahren). Im Unterschwellenbereich sind Direktvergaben häufiger und mit weniger Formalia verbunden als im Oberschwellenbereich.

Was ist eine VEAT-Bekanntmachung?

VEAT steht für Voluntary Ex-Ante Transparency Notice — auf Deutsch: freiwillige Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht. Wenn ein Auftraggeber im Oberschwellenbereich einen Auftrag ohne vorherigen EU-weiten Wettbewerb vergeben möchte, ist er nach EU-Recht verpflichtet, diese Absicht vorab bekanntzumachen. Die VEAT erscheint auf TED (Tenders Electronic Daily) und gibt Wettbewerbern die Möglichkeit, innerhalb einer Stillhaltefrist von 10 Kalendertagen Einspruch einzulegen.

Die 10-Tage-Stillhaltefrist

Nach Veröffentlichung einer VEAT darf der Auftraggeber den Vertrag frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen schließen. In diesem Zeitfenster können übergangene Wettbewerber:

  • Eine Rüge beim Auftraggeber einreichen
  • Einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen
  • Einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vergabe beantragen

Nach Ablauf der Frist und Vertragsschluss sind die Möglichkeiten erheblich eingeschränkt. Handeln Sie daher schnell, wenn Sie eine VEAT entdecken, die Ihren Markt betrifft.

Wie erkenne ich eine VEAT?

VEAT-Bekanntmachungen sind auf oeffentlichevergabe.de und TED unter dem Formulartyp "dir-awa-pre" (Voluntary Ex-Ante Transparency) gekennzeichnet. AusschreibungsRadar zeigt VEATs mit einem eigenen Badge und einem Countdown der verbleibenden Stillhaltefrist. Über den VEAT-Filter in der Suche können Sie gezielt nach laufenden Direktvergaben in Ihrer Branche suchen.

Wann ist eine Direktvergabe zulässig?

Im Oberschwellenbereich sind Direktvergaben (ohne VEAT) nur in sehr engen Ausnahmen erlaubt:

  • Dringende Gründe: Bei extremer Not, die nicht vorhersehbar war und dem Auftraggeber nicht zuzurechnen ist. Normale Planungsfehler reichen nicht aus.
  • Technisches Alleinstellungsmerkmal: Nur ein einziger Anbieter kann die Leistung technisch erbringen. Das muss dokumentiert und begründet sein.
  • Vertraulichkeit: Staatsgeheimnisse oder Sicherheitsbeschaffungen können einen besonderen Rahmen rechtfertigen.
  • Ergänzungsaufträge: Zusätzliche Leistungen beim bestehenden Auftragnehmer, wenn ein Wechsel unverhältnismäßig wäre — aber nur unter strengen Voraussetzungen.

Was tun bei einer rechtswidrigen Direktvergabe?

Wenn Sie vermuten, dass ein Auftraggeber einen Auftrag ohne rechtfertigenden Grund direkt vergeben hat oder vergeben will, stehen Ihnen folgende Wege offen:

  1. Rüge: Informieren Sie den Auftraggeber schriftlich über den vermuteten Vergaberechtsverstoß. Die Rüge ist Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag.
  2. Nachprüfungsantrag: Beantragen Sie bei der zuständigen Vergabekammer eine Überprüfung. Bei laufender Stillhaltefrist kann das Verfahren die Vergabe noch stoppen.
  3. Feststellungsantrag: Wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde, können Sie unter Umständen die Unwirksamkeit des Vertrags feststellen lassen (§ 135 GWB).

Die Durchsetzung erfordert schnelles Handeln: Fristen im Nachprüfungsverfahren sind kurz. Konsultieren Sie im Zweifel einen auf Vergaberecht spezialisierten Anwalt.

Jetzt Ausschreibungen finden

📬

Passende Ausschreibungen finden

Erhalten Sie relevante öffentliche Aufträge direkt per E-Mail — kostenlos und unverbindlich.

Oder richten Sie ein personalisiertes Suchprofil ein →

Weitere Ratgeber-Artikel