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EU-Schwellenwerte 2026: Ab wann gilt Vergaberecht?

Aktuelle EU-Schwellenwerte für Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Was Bieter und Auftraggeber wissen müssen.

Was sind EU-Schwellenwerte?

EU-Schwellenwerte sind Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber die strengen europäischen Vergaberegeln anwenden müssen. Aufträge oberhalb dieser Schwellen müssen EU-weit ausgeschrieben werden — sie erscheinen auf TED (Tenders Electronic Daily) und sind für Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten zugänglich. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst und gelten jeweils für einen Zweijahreszeitraum.

Aktuelle Schwellenwerte 2024-2025

Die derzeit geltenden Schwellenwerte (Verordnung (EU) 2023/2495) betragen:

Klassische Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen)

  • Bauleistungen: 5.538.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Bund): 143.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Länder/Kommunen): 221.000 EUR

Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr, Post)

  • Bauleistungen: 5.538.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 EUR

Konzessionen

  • Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.538.000 EUR

Hinweis: Die nächste Anpassung wird voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten. Die neuen Werte standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Prüfen Sie die aktuellen Werte auf der Website des BMWi oder im EU-Amtsblatt.

Was gilt unterhalb der Schwellenwerte?

Unterhalb der EU-Schwellenwerte greift das nationale Vergaberecht. In Deutschland sind das vor allem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen sowie der Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen. Die Verfahren sind weniger formalisiert:

  • Direktauftrag: Bis 1.000 EUR (netto) kann der Auftraggeber ohne formales Verfahren beauftragen.
  • Verhandlungsvergabe: Bis zu bestimmten Wertgrenzen (oft 25.000-50.000 EUR, je nach Bundesland) kann der Auftraggeber Angebote formlos einholen.
  • Öffentliche Ausschreibung: Oberhalb der Wertgrenzen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, aber nur auf nationalen/regionalen Plattformen.

Wie werden die Schwellenwerte berechnet?

Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer. Bei Rahmenvereinbarungen zählt der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge über die Laufzeit. Wichtig: Eine künstliche Aufteilung von Aufträgen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben (sogenanntes Auftragssplitting), ist vergaberechtswidrig.

Was bedeutet das für Bieter?

Oberschwellenbereich

  • Sie finden die Ausschreibungen auf TED und oeffentlichevergabe.de.
  • Es gelten strenge Verfahrensregeln, längere Fristen und umfassender Rechtsschutz.
  • Vergabekammern prüfen auf Antrag, ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde.
  • Die Dokumentationspflichten für den Auftraggeber sind hoch — das erhöht die Transparenz für Bieter.

Unterschwellenbereich

  • Die Ausschreibungen erscheinen auf regionalen Plattformen oder werden direkt an Unternehmen gerichtet.
  • Die Verfahren sind schneller, aber weniger transparent.
  • Es gibt keinen primären Rechtsschutz vor Vergabekammern, wohl aber zivilrechtliche Ansprüche.
  • Für kleinere Unternehmen bieten Unterschwellenvergaben oft bessere Chancen, da der Wettbewerb regional begrenzter ist.

Tipps für die Praxis

Beobachten Sie beide Bereiche: Oberschwellige Vergaben bieten höhere Auftragswerte und mehr Transparenz, unterschwellige Vergaben sind zahlenmäßig häufiger und haben kürzere Entscheidungswege. Mit AusschreibungsRadar können Sie beide Bereiche gleichzeitig im Blick behalten und sich automatisch über relevante Ausschreibungen informieren lassen — unabhängig vom Auftragswert.

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