Für Vergabestellen

Hält Ihre Ausschreibung dem Markt stand?

Der letzte Blick vor dem Absenden. Danach ist jede Erkenntnis nur noch Dokumentation — vorher können Sie den Zuschnitt noch ändern.

Verglichen mit 4.468 Verfahren zu „Winterdienst"

Wie viele Angebote kamen?

354 Verfahren mit Angabe

Ein spürbarer Teil dieser Verfahren erhielt nur ein Angebot.

  • nur 1 Angebot 26 %
  • 2 Angebote 21 %
  • 3 bis 5 33 %
  • 6 bis 10 17 %
  • mehr als 10 3 %

Kam der Mittelstand zum Zug?

256 Verfahren mit Angabe

Die Losaufteilung nach § 97a GWB dient der Förderung mittelständischer Interessen. Wie hoch der Mittelstandsanteil bei vergleichbaren Leistungen tatsächlich ausfiel:

Angebote von KMU übrige Angebote

Grundlage sind 3.156 Angebote aus 256 Verfahren, bei denen die Vergabestelle die Zahl der KMU-Angebote gesondert veröffentlicht hat. Als KMU gelten Unternehmen nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG). Ein niedriger Anteil ist kein Mangel und ein hoher kein Erfolg — beides hängt maßgeblich von der Struktur der jeweiligen Branche ab.

Was fordern vergleichbare Stellen?

Vier Festlegungen, die Sie beim Entwurf treffen — und für die es außerhalb des Hausgebrauchs kaum Orientierung gibt. Jede unterliegt der Verhältnismäßigkeit: Was über das hinausgeht, was der Auftrag erfordert, schließt Bieter ohne Grund aus.

  • Bindefrist 57 Tage mittlere 50 %: 36–65 Tage · 695 Verfahren
  • Vorlauf für Bieterfragen 8 Tage zwischen Frage- und Angebotsfrist · 206 Verfahren
  • Sicherheitsleistung 16 % forderten eine · 405 Verfahren
  • Nebenangebote 4 % ließen sie zu · 693 Verfahren

Die Fallzahlen unterscheiden sich je Kennzahl, weil nicht jede Bekanntmachung alle vier Angaben enthält. Angaben ohne Wert bleiben unberücksichtigt — sie werden nicht als „nicht gefordert" gewertet. Ob eine Anforderung im konkreten Fall angemessen ist, entscheiden Sie; diese Übersicht beschreibt nur, was veröffentlicht wurde, und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie gingen die Verfahren aus?

2436 Lose
2200 Lose vergeben 236 ohne Zuschlag

Nicht vergeben heißt: aufgehoben, kein wertbares Angebot oder eingestellt. Bundesweit lag dieser Anteil über alle Leistungen bei 11 % (letzte zwei Jahre, Stand 08/2026).

Was mussten andere nachträglich korrigieren?

6 % der Verfahren berichtigt

Jede Berichtigung kostet Frist und Erklärungsaufwand. Diese Punkte gingen vergleichbaren Stellen am häufigsten durch — als Checkliste vor dem Absenden.

  • Frist verlängert 1 % (47)
  • Unterlagen 1 % (31)
  • Aufhebung 0 % (20)
  • Bieterfragen 0 % (9)
  • Eignungskriterien 0 % (4)

Alle Angaben beschreiben veröffentlichte Verfahren der Vergangenheit. Sie sind keine Vorhersage über den Ausgang Ihres Verfahrens und keine Rechtsberatung. Ob ein Vergleichsfall wirklich vergleichbar ist, entscheiden Sie — Grundlage sind Stichwort, Wertklasse, Region und Verfahrensart. Diese Auswertung wird ohne KI erstellt: die Zahlen stammen unverändert aus veröffentlichten Bekanntmachungen.

← Zum Benchmark Schätzwert → Dort sehen Sie, wie vergleichbare Verfahren gewichtet und welche Eignungsnachweise sie gefordert haben. Und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.