Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Forschungsvorhaben zum Thema „Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kin-der- und Jugendgewalt sowie systemische Untersuchung der unteren und der oberen Altersgrenze nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Angebote bis 19.08.2026, 12:00 Uhr (noch 28 Tage)

Beschreibung

I. Forschungsziel Ziel der durchzuführenden Studie sind die Darstellung und Bewertung der Entwicklung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen sowie des Phänomenbereichs der Gewaltkriminalität im Besonderen, wie sie seit 2015/16, vor allem aber seit 2021 zu beobachten ist. Dabei sind auch die regionalen Disparitäten in den Blick zu nehmen. Ferner sollen Hypothesen zu den Ursachen für diese Entwicklung identifiziert, entsprechend ihrer Fundierbarkeit durch bestehende Forschungserkenntnisse und Daten gewichtet und ausgehend von den Ergebnissen der Ursachenanalyse (gesetzgeberische) Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Daneben sollen die geltenden Handlungsmöglichkeiten, die rechtlich für den Umgang mit Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, sowie deren Umsetzung in der Praxis untersucht werden. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, durch das für sie jeweils geltende Rechtsfolgenregime wirksam erreicht werden. Das schließt die Frage danach ein, ob deren Taten – unter Einbeziehung der Verletztenperspektive – im jeweiligen System angemessen aufgearbeitet werden. II. Überlegungen zur Methodik Das Forschungsziel soll durch eine qualitative empirische Forschung erreicht werden, welche durch quantitative Elemente ergänzt wird. Hierbei sollen die nachstehenden Forschungsmethoden aufgegriffen werden, wobei die Auflistung nicht abschließend ist. Wird ein anderer methodischer Ansatz gewählt, der die genannten oder einzelne der genannten Forschungsmethoden nicht aufgreift, ist darzulegen, wie durch diesen die entsprechenden Erkenntnisse erzielt werden. 1. Auswertung statistischer Daten Dabei sollten Daten, die in jüngerer Zeit bzw. aktuell bereits systematisch ausgewertet worden sind, wie im Abschlussbericht der BLPG und anderen Veröffentlichungen, einbezogen bzw. diese Daten für die aktuellen Berichtsjahre fortgeschrieben werden. 2.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Forschungsauftrag zur Analyse von Kinder- und Jugendgewalt seit 2015/16 mit Fokus auf Ursachen, regionale Disparitäten und Handlungsoptionen im Jugendgerichtsgesetz.
  • Methodisch erforderlich: Statistikauswertung, Aktenanalyse (Staatsanwaltschaft, Gerichte, Jugendhilfe), Experteninterviews und Sekundäranalysen zum Stand der Forschung.
  • Bieter muss eigenständig ein innovatives Forschungskonzept gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erarbeiten und wesentliche konzeptionelle Beiträge leisten.
  • Zugang zu sensiblen Daten (Verfahrensakten, Polizeiakten) erforderlich; Datenschutz und Vertraulichkeit sind zentral.
  • Verhandlungsverfahren mit Leistungsbeschreibung; Angebotserstellung sollte detailliertes Forschungsdesign, Qualifikationen des Forschungsteams und Machbarkeitsnachweis enthalten.

Bundesweite Forschungsstudie zu Ursachen und Entwicklung der Kinder- und Jugendgewalt sowie systemische Analyse des Jugendgerichtsgesetzes mit geschätztem Wert von ca. 613.445 EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Innovation
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt
Verfahrensmerkmale

„Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Auf der e-Vergabe-Plattform können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote müssen elektronisch mit AnA-Web, der Webanwendung der e-Vergabe, abgegeben werden. Der Auftrag wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, § 14 Absatz 1 und 3 Nr. 2, § 17 VgV. Hiermit und durch die Auftragsbekanntmachung werden interessierte natürliche und juristische Personen zur Teilnahme aufgefordert (Teilnahmewettbewerb). Der Antrag auf Teilnahme wird durch das Einreichen eines Antrags unter Beachtung der unter Ziffer 4.1. und Ziffer 4.3 der Vergabeunterlagen aufgeführten Formalien gestellt. Bei Einreichung eines Teilnahmeantrags ist noch kein Angebot einzureichen. Ein Angebot ist erst nach entsprechender Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln interessierte Bewerbende die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Aus den geeigneten Bewerbenden wählt die Auftraggeberin in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) anhand der festgelegten Eignungskriterien (Ziffer 4.3.4. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 2) diejenigen aus, die sie zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Nach Auswertung der eingereichten Angebote in Phase 2 (Angebotsphase) werden die anhand der festgelegten Zuschlagskriterien (Ziffer 4.4.3. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3) ausgewählten Bietenden zu Verhandlungen eingeladen. Nach Durchführung der Verhandlungsgespräche (Phase 3) wählt die Auftraggeberin aus den Bietenden, die daran teilgenommen haben, den Bieter oder die Bieterin aus, der oder die den Zuschlag erhalten soll (Phase 4). Damit wird das Vergabeverfahren nach Ablauf der Teilnahmefrist in vier aufeinander folgenden Phasen abgewickelt: (1) Phase 1: Teilnahmewettbewerb (Bewertung der Eignung/Aufforderung ausgewählter Bewerbenden zur Abgabe von Erstangeboten) Nur diejenigen Bewerbenden werden auf ihre (materielle) Eignung überprüft, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien (Ziffern 4.3.1., 4.3.2. und 4.3.3. der Vergabeunterlagen) erfüllen, d. h. dass diesen alle geforderten eignungsbezogenen Erklärungen und Unterlagen vollständig beigefügt sind. Bewerbende, welche die geforderten Erklärungen und Formulare nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Form vorlegen, haben ihre Eignung nicht nachgewiesen. In diesem Fall wird der Teilnahmeantrag zurückgewiesen. Dies dient der Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes aus § 97 Absatz 1 und 2 GWB und bedeutet den Ausschluss vom Verfahren. (2) Phase 2: Angebotsphase (Bewertung der Angebote/Auswahl der Bietenden für Verhandlungsgespräche) Das Angebot ist – erst nach vorheriger Aufforderung durch die Auftraggeberin – unter Beachtung der unter Ziffern 4.4.1. und 4.4.2. der Vergabeunterlagen aufgeführten Formalien innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. Die Fristsetzung erfolgt bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In dieser Phase bewertet die Auftraggeberin alle nach Aufforderung eingereichten Angebote anhand der in Anlage 3 festgelegten Zuschlagskriterien und wählt diejenigen Bietenden aus, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden. Dabei werden nur solche Angebote berücksichtigt, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Einzelheiten zur Bewertung der Angebote/Punktevergabe sind den Ziffern 4.4.3. und 4.4.4. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. (3) Phase 3: Verhandlungsphase (Durchführung von Verhandlungsgesprächen und Bewertung der endgültigen Angebote) Nach Bewertung der Angebote werden die ausgewählten Bietenden – soweit kein Direktzuschlag nach § 17 Absatz 11 VgV erfolgt – zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Zu Beginn des Verhandlungsgesprächs ist eine Präsentation durch den Bieter oder die Bieterin vorgesehen. Verhandelt wird über den gesamten Angebotsinhalt mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (§ 17 Absatz 10 VgV). Beabsichtigt die Auftraggeberin, die Verhandlungen abzuschließen, werden die verbleibenden Bietenden hierüber unterrichtet und unter einer einheitlichen Fristsetzung aufgefordert, endgültige (d. h. neue oder überarbeitete) Angebote einzureichen, § 17 Absatz 14 VgV. (4) Phase 4: Zuschlagserteilung (Auftragsvergabe) Die Auftraggeberin schließt den Vertrag mit dem Bieter oder der Bieterin, dessen oder deren Erstangebot oder endgültiges Angebot aufgrund der Angebotspräsentation, des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt und damit das wirtschaftlichste Angebot für die Auftraggeberin darstellt, § 58 VgV, § 127 GWB. Bietende, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden von der Auftraggeberin über den Namen des Bieters oder der Bieterin, dessen oder deren Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) informiert (§ 134 GWB). Im Falle der Zuschlagserteilung übermittelt die Auftraggeberin dem Bieter oder der Bieterin ein Zuschlagsschreiben per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dem Zugang des Zuschlagsschreibens an den Bieter oder die Bieterin zustande. Im Nachgang zur Zuschlagserteilung erfolgt die deklaratorische Unterzeichnung der Vertragsurkunde. Das Verfahren endet mit Vertragsschluss oder mit Aufhebung des Vergabeverfahrens. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 613.445 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 779 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 226.871 €
Median 480.000 €
Oberes Quartil 2.093.514 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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613.445 €
Geschätzter Wert
ca. 108 % über Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 19.08.2026, 12:00 Uhr (noch 28 Tage)
Vergabenummer III 3 3003/03-0013
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 14.07.2026
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 24 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabeberatung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.439 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.990 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: