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Eichsfeld Klinikum Heilbad Heiligenstadt - Ersatzneubau
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde
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Beschreibung
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Prüfleistungen zur Verwendung von nationalen Fördermitteln für ein neu zu bauendes Krankenhaus, siehe die veröffentlichte Leistungsbeschreibung. Das zur Vergabe vorgesehene Leistungsbild orientiert sich an der Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser gemäß § 10 ThürKHG vom 19.02.2007, Anlage 10. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau Eichsfeld Klinikum“ umfasst ca. 22.794 m² geplanter Nutzflächen mit 287 (+4) Planbetten sowie 1.265 m² NUF für den Neubau der Krankenpflegeschule. Zuwendungsgeber ist das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Die für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Fördermaßnahme zuständige Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Zuwendungsempfänger ist die Eichsfeld Klinikum gGmbH. Für die baufachliche Prüfung ist das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung und Auftraggeber (AG). Das Raum- und Funktionsprogramm des Eichsfeld Klinikums wurde durch das TMASGFF geprüft. Der Auftragnehmer (AN) muss sich nach Auftragserteilung in die Prüfergebnisse einarbeiten, da diese eine wesentliche Prüf- und Arbeitsgrundlage darstellen. Termine Auftragnehmer: Für die Prüfung der Bauunterlagen ist insgesamt ein Zeitrahmen von maximal 10 Wochen nach Vorlage aller für die Prüfung notwendigen Unterlagen beim Auftragnehmer vorgesehen. Vorlage der Antragsunterlagen durch den Zuwendungsempfänger: Dezember 2024 Voraussichtlicher Baubeginn: II.Quartal 2026 Voraussichtliches Bauende: Dezember 2028 Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist unverzüglich nach Eingang der Unterlagen durchzuführen und anschließend umgehend an den Auftraggeber weiterzuleiten. Voraussichtlicher Termin für die Prüfung des Verwendungsnachweises / für die Vorlage des Verwendungsnachweises: Juni/Juli 2029 Geplanter Zeitrahmen für die Verwendungsnachweisprüfung maximal: 12 Wochen Vertragslaufzeit ab Auftragsvergabe:
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für baufachliche Prüfleistungen im Rahmen des Ersatzneubaus des Eichsfeld Klinikums in Heilbad Heiligenstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren. Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl) 712. die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft. Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl 724 FbT zu erklären. Es handelt sich um kein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen. Es gibt keine Teilnahmeanträge von den Bietern, die der Auftraggeber auszuwerten und in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen hätte. Demzufolge gibt es auch keine separate Angebotsaufforderung. Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein. Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt. Die Qualitätskriterien (Zuschlagskriterien) sind im Rahmen einer schriftlichen Präsentation im Fbl 727A FbT nachzuweisen. Hierfür ist ausschließlich das Fbl 727A FbT zu verwenden, zusätzliche Unterlagen und Präsentationen werden nicht berücksichtigt und gewertet! Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen. Es handelt sich um ein förmliches europaweites Vergabeverfahren. Daher sind die Vorgaben des Auftraggebers bindend. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen. Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Halten Sie sich daher bitte an die Vorgaben der Ausschreibung. Dies betrifft vor allem die Angaben zur Eignung, z.B. im Hinblick auf die verlangten Referenzen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Meinung sind, die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen seien sinnvoll und Sie hätten doch eigentlich noch viel bessere Referenzen. Legen Sie bitte solche Eignungsnachweise vor, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zugelassen ist. Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile. Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Qualitätskriterium / 1.3 Hauptkriterium 3: Herangehensweise bezogen auf den Auftragsgegenstand 52 %Qualität
Unterkriterium 1.3.1 Beschreibung der Aufgabenbereiche des für die Prüfungs- und Begleitungsleistungen vorgesehenen Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektteams und deren Arbeitweise (u.a. unter dem Aspekt der Organisation / Koordination) unter Bezugnahme auf die Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Gewichtung: 15 % Unterkriterium 1.3.2 Beschreibung Aspekt der Information (mit dem AG, dem Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber). Dazu ist auch die Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Gewichtung: 10 % Unterkriterium 1.3.3 Beschreibung Aspekt der Dokumentation unter Berücksichtigung der Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Gewichtung: 10 % Unterkriterium 1.3.4 Beschreibung des Bieters jeweils hinsichtlich eines möglichen Vergabeverstoßes aus dem Bereich Planung, Bau und Zuwendungsrecht. Gewichtung: 8 % Unterkriterium 1.3.5 Darstellung der Einflussnahme auf die Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel (Inhalt Bauausgabebuch). Gewichtung: 3 % Unterkriterium 1.3.6 Beschreibung möglicher Reaktionen in den Leistungsstufen I und II bei Kostensteigerungen. Gewichtung: 6 % Punktebewertung zu den Qualitätskriterien: siehe unter Zuschlagskriterium 1. Qualitätskriterium / 1.1 Hauptkriterium 1: Projektorganisation und Projektstruktur - 1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros
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2. Preiskriterium / 2.1 Hauptkriterium: Preis nach bewertetem Angebot 30 %Preis
Unterkriterium 2.1.1 Honorarangebot Gewichtung: 30 % Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile: Bestandteil 1 - Gesamthonorar der Leistungsstufen I bis III, inkl. Nebenkosten (netto) Bestandteil 2 - Honorarpauschalen für die Bedarfspositionen zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 2029 bis 2030 jeweils x 6 Monate Bestandteil 3 - Honorarpauschale für die Bedarfsposition zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 2031 x 12 Monate Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00 Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
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1. Qualitätskriterium / 1.2 Hauptkriterium 2: Projektteam 13 %Qualität
Unterkriterium 1.2.1 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters im Krankenhausbau (KH-Bau) sowie Zuwendungs- und Vergaberecht. Gewichtung: 5 % Unterkriterium 1.2.2 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters im KH-Bau sowie Zuwendungs- und Vergaberecht. Gewichtung: 3 % Unterkriterium 1.2.3 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen Projektteams im KH-Bau sowie Zuwendungs- und Vergaberecht. Gewichtung: 3 % Unterkriterium 1.2.4 Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer in den jeweiligen Leistungsstufen zur Verfügung stehen. Gewichtung: 2 % Punktebewertung zu den Qualitätskriterien: siehe unter Zuschlagskriterium 1. Qualitätskriterium / 1.1 Hauptkriterium 1: Projektorganisation und Projektstruktur - 1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros
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1. Qualitätskriterium / 1.1 Hauptkriterium 1: Projektorganisation und Projektstruktur 5 %Qualität
Unterkriterium 1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten). Gewichtung: 5 % Punktebewertung zu allen Qualitätskriterien: Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten für die Unterkriterien. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtung der Unterkriterien ergibt die gewichtete Punktzahl je Unterkriterium, die dann durch Addition der Wertungsergebnisse aus den Unterkriterien das Ergebnis (Punktzahl) je Hauptkriterium bildet. Durch Summierung der Ergebnisse der Hauptkriterien wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Hinweise zum Punktesystem: 0 Punkte - keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend fehlende oder falsche Angaben zu den erwarteten Aspekten. (Die Null-Punkte-Bewertung wird begründet.) 1 Punkt - zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben nicht alle erwarteten Aspekte (Die Ein-Punkt-Bewertung wird begründet.) 2 Punkte - gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig. 3 Punkte - sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das Erwartete hinaus. (Die Drei-Punkte-Bewertung wird begründet.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.156.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 28.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Sonstige Gründe
2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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