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Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren-Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZP) für das Fördergebiet Kohren Stadtkern
HMW Rechtsanwälte Steuerberater · Markkleeberg · Sachsen
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Die Stadt Frohburg, gelegen im Süden des Landkreises Leipzig, ist ein Grundzentrum und übernimmt damit wichtige Versorgungsfunktionen für ihren aus 33 Ortsteilen bestehenden Verflechtungsbereich. Zu diesen Ortsteilen gehört seit der Eingemeindung im Jahr 2018 auch Kohren-Sahlis. Der Ortsteil ist weit über die Grenzen des Landkreises Leipzig hinaus wegen des seit mehreren hundert Jahren angesiedelten Töpferhandwerks und als touristischer Anzie-hungspunkt bekannt. Er verfügt über eine 1.000-jährige Geschichte. Wegen dieser langen Ge-schichte und Tradition verfügt der Ortskern über eine historisch gewachsene Struktur mit vie-len unter Denkmalschutz stehenden Einzelgebäuden und Objekten, die allerdings zwischen-zeitlich erhebliche städtebauliche Missstände aufweisen, die sich fortsetzen und verstärken werden, sofern es nicht zu einem erheblichen Gegensteuern kommt. Auf dieser Basis wurde ein Untersuchungsgebiet „Kohren Stadtkern“ abgegrenzt und hierfür das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden am 22.12.2022 Fördermittel im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) für das För-dergebiet Kohren Stadtkern - erhalten und wiederbeleben, beantragt. Mit Datum vom 13.09.2023 liegt nunmehr der vorläufige Zuwendungsbescheid vor, der einen Durchführungs-zeitraum vom 13.09.2023 bis 31.12.2037 erfasst. Der vorläufige Zuwendungsbescheid liegt dieser Ausschreibung ebenso an, wie das Städtebauliche Entwicklungskonzept mit Fortschrei-bungsstand 28.11.2022. Für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 ist zunächst eine Zuwendung von 636.000,00 EUR bewilligt. Der Gesamtbedarf sieht einen För-derrahmen von 5.967.178,50 EUR vor. Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren-Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZP) für das Fördergebiet Kohren Stadtkern - erhalten und wiederbeleben soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich ge-eigneter Programmbegleiter gefunden wer
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KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird eine Programmbegleitung für das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren-Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZP) im Fördergebiet Kohren Stadtkern.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„siehe Ausschreibungstext“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 0,3 %
-Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes, beabsichtigte Herangehensweise an die Aufgaben->Gewichtung 30 -Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln/beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln, Fördermittelakquise->Gewichtung 10 -umfassende Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe; Darstellung der Aufgaben und deren Umsetzung, Kommunikation mit dem Auftraggeber; Kommunikation Öffentlichkeit->Gewichtung 10 -Vorstellung zur Projektorganisation/interne Kommunikation->Gewichtung 10 -Vorstellung des Projektteams / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten->Gewichtung 10 -Technische Büroausstattung/IT-gestütztes Abrechnungs-/Buchhaltungssystem->Gewichtung 10 siehe Ausschreibungstext und Bewertungsmatrix 2
-
Preis 0,2 %
Die Angabe des Preises/Honorar soll sich in Unternehmensstundensätze für die Vergütungs-gruppen (Projektleitung, Technische/Kaufmännische Sachbearbeitung, Büro- und Schreibar-beiten) sowie Sach- und Nebenkosten gliedern und wir bitten zu berücksichtigen, dass sich zum Zeitpunkt der vorliegenden Ausschreibung keine abschließend kalkulierbare Endsumme über die Höhe der Vergütung über die gesamte Vertragslaufzeit festlegen lässt. Es wird aber nach den derzeitigen Erkenntnissen folgendes Stundenvolumen sein, dass der zukünftige Auf-tragnehmer im Rahmen der Betreuung zu erbringen hat: - Projektleiter/stellvertretender. Projektleiter: 2016 Stunden - Technischer/fachlicher Mitarbeiter: 504 Stunden - Büro- und Schreibarbeiten 280 Stunden Das hier geschätzte Stundenvolumen wird insofern lediglich fiktiv von der Auftraggeberin für die Wertung der Honorarangebote vorgegeben und betrifft den gesamten Zeitraum bis zum voraussichtlichen Durchführungsende am 31.12.2037 und umfasst damit auch den optional ausgeschriebenen Teil der Leistung. Diese Stundenanzahl ist nicht abschließend maßgebend für den späteren Auftrag, es wird aber davon ausgegangenen, dass die Schätzung realistisch erfolgte. Die Vergütung erfolgt stattdessen im Auftragsfalle nach den tatsächlich gegen Nachweis er-brachten Stunden auf der Grundlage der vereinbarten Unternehmensstundensätze zuzüglich Sach- und Nebenkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Da die Auftraggeberin eine qualitativ sehr hochwertige Leistungserbringung erwartet, sollten seitens der Bieter keine bis zur Grenze der Unauskömmlichkeit kalkulierten Angebote vorge-legt werden. Für die Bewertung des Honorarangebotes wird der vom Bieter abgegebene Stundensatz für den Projektleiter/stellv. Projektleiter mit der vorgegebenen Anzahl der Stunden i. H. v. 2016 multipliziert. Der vom Bieter angegebene Stundensatz für den technischen/fachlichen Mitar-beiter wird ebenfalls mit der vorgegebenen Anzahl der Stunden i. H. v. 504 sowie Büro- und Schreibarbeiten mit der vorgegebenen Anzahl der Stunden i. H. v. 280 multipliziert. Die sich daraus für den Projektleiter/stellv. Projektleiter und den technischen/fachlichen Mit-arbeiter ergebenden Beträge werden zu einem Gesamtbetrag (in EUR netto) addiert und ange-geben. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Nebenkostenpauschale in Prozent anzubieten. Die Auftraggeberin gibt für die Nebenkosten eine Obergrenze von höchstens 5 % der Nettovergü-tung fest vor. Der Gesamtbetrag aus den bezifferten Stundensätzen und den Sach- und Nebenkosten ist zu benennen und fließt abschließend in die nachstehend erläuterte Bewertung ein. Das Preisangebot ist bereits im Rahmen der Angebotsabforderung über www.evergabe.de in-nerhalb der Angebotsfrist schriftlich vorzulegen und zum Bietergespräch in Papierform einzu-reichen und die Ausführungen sind in 4-facher Ausfertigung zu übergeben. Es wird vorausgesetzt, dass die Honorarabrechnungen den Förderrichtlinien entsprechen wer-den. Es ist aufzuführen, wie bzw. in welchen zeitlichen Intervallen das Honorar abgerechnet wer-den soll und nachgewiesen wird und wie dieses gegenüber der Fördermittelgeberin zur Ab-rechnung kommen soll. Im Anschluss an das Bietergespräch wird neben der kurzen Präsentation des Preisangebotes auch das in Papierform im Rahmen der Angebotsabgabe und zum Bietergespräch vorgelegte und präsentierte Preisangebot bewertet. Das jeweilige Preisangebot soll einen Umfang von 6 DIN A4-Seiten bei üblicher Schriftgröße nicht überschreiten. -Gewichtung 20 siehe Ausschreibungstext und Bewertungsmatrix 2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 5.967.178 €3 Veröffentlichungen
- Frist 19.02.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 19.02.2024 Die Eignungskriterien und der dortige Hinweis auf die Ausschreibungsunterlagen werden textlich ergänzt und es erfolgt keine Korrektur bei den Mindestanforderungen/Zertifizierung. aktuell
- 05.02.2024 Die Eignungskriterien und der dortige Hinweis auf die Ausschreibungsunterlagen werden textlich ergänzt und es erfolgt keine Korrektur bei den Mindestanforderungen/Zertifizierung.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende
Auftragnehmer die STEG Stadtentwicklung GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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