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Betreibung Lehrschwimmanlage mit Turnhalle und GTA-Bereich Turley-Oberschule, Am Bergbaumuseum 12, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Stadt Oelsnitz/Erzgeb. · Oelsnitz/Erzgeb. · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBetreibung Lehrschwimmanlage mit Turnhalle und GTA-Bereich Turley-Oberschule🏆 BBE BADBETREIBER ERZGEBIRGE UG · Geyer
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: BBE BADBETREIBER ERZGEBIRGE UG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Betreibung Lehrschwimmanlage mit Turnhalle und GTA-Bereich Turley-Oberschule, Am Bergbaumuseum 12, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verhandlungsverfahren wird zweistufig mit Teilnahmewettbewerb und nachfolgendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren beinhaltet eine Präsentation. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3; Höchstzahl: 3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag. Es wird dringend empfohlen, den in den Vergabeunterlagen zur Verfügung stehenden Bewerbungsbogen einschl. Anlagen zu verwenden. Die Angaben zur Bewertung sind in den uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen enthalten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Bewertung für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid (§ 75 Abs. 6 VgV).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind in den uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BBE BADBETREIBER ERZGEBIRGE UG1 Veröffentlichung
- 15.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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