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Stadtwerke Teterow: Marktkommunikation Strom und Gas
Stadtwerke Teterow GmbH · Teterow · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMarktkommunikation in den Sparten Strom und Gasgesch. 800.000 €🏆 Stadtwerke Speyer GmbH · Speyer
- Stadtwerke Speyer GmbH · Speyer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Stadtwerke Teterow: Marktkommunikation Strom und Gas
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Zuschlagskriterium ist die Höhe des angebotenen Preises (Jahresvergütung). Die einzelnen Preise werden wie folgt gewichtet: Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung Nr 1. 30 % Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung Nr 2. 30 % Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung Nr 3. 20 % Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung Nr 4. 10 % Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung Nr 5. 10 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Fristen des § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 800.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 30 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Stadtwerke Speyer GmbH1 Veröffentlichung
- 12.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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