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Beschaffung von neuen Microsoft-Lizenzen auf der Grundlage des BMI SelectPlus-Rahmenvertrages zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Firma Microsoft

Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz · Sachsen · Öffentliches Unternehmen

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Beschreibung

Beschaffung von neuen Microsoft-Lizenzen auf der Grundlage des BMI SelectPlus-Rahmenvertrages zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Firma Microsoft

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Beschaffung von Microsoft-Lizenzen auf Basis des BMI SelectPlus-Rahmenvertrages.

Der Auftraggeber ist die Klinikum Chemnitz gGmbH. Es handelt sich um eine Standardausschreibung für Lieferungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beschaffung von neuen Microsoft-Lizenzen auf der Grundlage des BMI SelectPlus-Rahmenvertrages zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Firma Microsoft
  • Preis 100 Pkt.

    Details siehe Vergabe- bzw. Auftragsunterlagen hier insbesondere Dokument Gewichtung Zuschlagskriterien / KCLW-V12.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Hier gelten die Regelungen der dieser Veröffentlichung beiliegenden Vergabe- bzw. Auftragsunterlagen: Dabei insbesondere der Dokumente: - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots KCLW–V01EG Punkt 3 "Vorlage von Nachweisen / Unterlagen / Angaben Zum Nachweis der Eignung: 1. Eigenerklärung zur Eignung / KCLW-V13 (aktuelle Fassung des AG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben) inkl. u. a. Nachweis von drei Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (s. Anlage – Besondere Vertragsbedingungen / KCLW-V3a) Sonstige, leistungsbezogene Nachweise / Unterlagen 3. Die Vertriebsautorisierung für den Bieter als zertifizierter Microsoft-Handelspartner für Select Plus BMI durch den Hersteller Microsoft ist nachzuweisen (durch den Hersteller unterzeichnetes Dokument (Zertifikat, Urkunde, o.ä.) aus dem die Vertriebsautorisierung des Bieters hervorgeht. Die Eignung ist mit dem Angebot durch das Formblatt KCLW-V13 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KCLW-V13 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. (siehe Vergabeunterlagen / KCLW-V01 -Aufforderungsschreiben Pkt. 3) Legt der Bieter mit dem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen vor, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage o.g. Nachweise gemäß FBL KCLW-V01 Pkt. 3.1.2 Nr. 1, sofern geforderte Unterlagen / Nachweise in der Präqualifizierungsdatenbank aktuell hinterlegt sind. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen (in deutscher Sprache). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Im Weiteren sind folgende Nachweise vorzulegen bzw. mit Angebotsabgabe ausgefüllt einzureichen: - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 / KCLW – V13a - Anlage Eigenerklärung - Informationen zum Bieter / KCLW–V13b - Anlage – zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) / KCLW-V16 - Anlage Verzeichnis der benannten Unternehmen sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen (KCLW-V04) - Anlage Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmen (KCLW-V05)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 21.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bechtle GmbH & Co. KG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 262.990 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.521 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 379.651 €
Oberes Quartil 866.355 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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262.990 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 21.08.2025, 13:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 0625/V/01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Chemnitz, Sachsen
Veröffentlicht 16.07.2025
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Chemnitz
Laufzeit 26.09.2025 – 31.05.2028
Bindefrist (?) 60 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 31.244 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.315 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz

m.marek@skc.de
+49371-333-32472