Kauf von Planungsleistungen und Vertragsübernahme von Planungsleistungen betreffend den Leitungsabschnitt Sande - Bunde (HYSAB, ehemals NRL II)
KI Die Ausschreibung betrifft den Kauf und die Übernahme von Planungsleistungen für einen ca.
Stadt Bad Lausick · Bad Lausick · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beratungsleistungen / Projektentwicklung und -qualifizierung zum Strukturwandel in der Region Bad Lausick, Frohburg, Kitzscher und Otterwisch
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
siehe Ausschreibungstext
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- Darstellung bei der Herangehensweise zur Umsetzung der identifizierten Projekten InvKG --> Gewichtung: 0,2 - Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln / beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln; Fördermittelakquise --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung der beabsichtigten Kommunikation im Aktionsraum und allen externen Akteuren; Kommunikation mit der Öffentlichkeit --> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung zur Projektorganisation / interne Kommunikation --> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung des Projektteams / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten --> Gewichtung: 0,1 - Technische Büroausstattung / IT-gestütztes Abrechnungs-/ Buchhaltungssystem --> Gewichtung: 0,1
Vergütung / Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten --> Gewichtung: 0,2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Gesucht werden Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“.
KI Die Gemeinde Boxberg/O.L.
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