Es sind folgende Unterlagen einzureichen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach §§ 123 und 124 GWB
2. Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
3. Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
4. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
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5. Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz
solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
6. Eigenerklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Eigenerklärungen das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“.
Bei offiziellen Bescheinigungen mit Gültigkeitsdauer muss diese Gültigkeitsdauer mind. bis zur Angebotsfrist gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung bei Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.