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Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung bzw. Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft – ZWS) und Personaleinsatzplanung (PEP) für den ärztlichen Dienst, den pflegerischen Dienst und weitere Dienstarten🏆 ATOSS Software SE · München
- ATOSS Software SE · München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: ATOSS Software SE. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems für Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung.
- Zielgruppe sind ärztlicher Dienst, pflegerischer Dienst und weitere Dienstarten.
- Es handelt sich um eine standardisierte Ausschreibung (can-standard) mit der Verfahrensart neg-w-call.
- Der CPV-Code 48000000 deutet auf Softwareprodukte hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 Pkt.
Details siehe in den folgenden ursprgl. am 03.11.2025 initial veröffentlichten Anlagen zu diesem Vergabeverfahren - Anlage 01a - Anlage C KLIN C PEP Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext - Anlage 08 KCLW - V12 Gewichtung Zuschlagskriterien - Anlage 09 ff. Vorabversion Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen (informativ/nicht auszufüllen und einzureichen)
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Preis 30 Pkt.
Details siehe in den folgenden ursprgl. am 03.11.2025 initial veröffentlichten Anlagen zu diesem Vergabeverfahren - Anlage 01a - Anlage C KLIN C PEP Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext - Anlage 08 KCLW - V12 Gewichtung Zuschlagskriterien - Anlage 09 ff. Vorabversion Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen (informativ/nicht auszufüllen und einzureichen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind gegenüber dem Auftraggeber über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 124 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ATOSS Software SE1 Veröffentlichung
- 08.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.542 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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