JRV Gleisbau
KI Es wird ein Rahmenvertrag für verschiedene Instandhaltungsarbeiten im Gleisbau, Pflasterarbeiten, Kabelkanal- und Rohrverlegung sowie Mastgründungen und Belagsarbeiten kleineren Umfangs ausgeschrieben.
Wasserwerke Zwickau GmbH · Zwickau · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers wurde eine unvollständige Leistungsbeschreibung (GAEB-Datei) identifiziert. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs sowie zur Sicherstellung einer transparenten und vergleichbaren Kalkulationsgrundlage für alle Bewerber wurden die Vergabeunterlagen korrigiert. Die Angebotsfrist wird daher verlängert. Der neue Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 20.05.2026 um 10:00 Uhr.
Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt bezüglich der Komplexität einzelner Spezialgewerke und der damit verbundenen Bearbeitungszeit für Nachunternehmer wird die Angebotsfrist verlängert. Damit soll ein fairer Wettbewerb und eine sorgfältige Kalkulation ermöglicht werden. Die neue Angebotsfrist endet am 13.05.2026 um 14:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 SektVO durchgeführt. Zu den zentralen Elementen dieses Verfahrens gehören: Einphasigkeit: Das Verfahren ist einstufig; jedes interessierte Unternehmen kann unmittelbar ein Angebot einreichen. Eine vorherige Auswahl von Bewerbern (Teilnahmewettbewerb) findet nicht statt. Verhandlungsverbot: Verhandlungen über die Angebote oder deren Preise sind im Offenen Verfahren ausdrücklich unzulässig. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der fristgerecht eingereichten Unterlagen. Wertungssystematik: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien (Preis). Elektronische Abwicklung: Die gesamte Kommunikation sowie die Einreichung der Angebote werden zwingend über die bereitgestellte E-Vergabeplattform abgewickelt.““
Es liegt kein grenzüberschreitender Auftragsbezug im Sinne von Applicable CrossBorderLaw vor. Der Auftrag wird ausschließlich nach deutschem Recht vergeben. Das Datenfeld CrossBorderLaw bleibt daher unbelegt
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Wertungskriterium ist der niedrigste Preis. Die Ermittlung der Punkte (0-100) erfolgt durch lineare Interpolation: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte, Angebote ab dem zweifachen Preis erhalten 0 Punkte. Grundlage ist die nachgerechnete Netto-Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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KI Es wird ein Rahmenvertrag für verschiedene Instandhaltungsarbeiten im Gleisbau, Pflasterarbeiten, Kabelkanal- und Rohrverlegung sowie Mastgründungen und Belagsarbeiten kleineren Umfangs ausgeschrieben.
KI Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Gleisbau und Oberbauarbeiten an den Bahnhöfen Böblingen und Sindelfingen.
KI Die Ausschreibung umfasst den Ausbau des Bahnhofs Wünsdorf – Neuhof in zwei Losen: Oberbau (Gleisbau, Bahnsteige, Schallschutzwände, Unterführung) und Oberleitungsanlagen.
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