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Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe einer Projektträgerschaft für das Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT.
- Der Auftragnehmer ist für die operative Durchführung und administrative Abwicklung der Fördermittel zuständig.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit offenem Verfahren.
- Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Gesucht wird ein externer Dienstleister für die Projektträgerschaft eines neuen Förderprogramms im Bereich Technologie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Unterkriterium 1: Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %) Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %) 70 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
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Gesamtpreis/netto 30 %Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Während des gesamten Auftragszeitraums muss ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt: • bei Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR je Schadensfall, • bei Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall. Beleg: Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Vordruck Eigenerklärung Haftpflichtversicherung). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederver-zeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Beschaffungsstelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenskollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Die Bieter müssen insbesondere darlegen: • Ob eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit Rechtssubjekten vorliegt, die sich im zugrundeliegenden Förderprogramm bereits zurzeit oder in Zukunft beteiligen wer-den? • Ob beabsichtigt ist, selbst Antragsteller oder Berater für Dritte von Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm zu sein? • Wie im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll? Beleg: Eigenerklärung Interessenkollision (Vordruck)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Rechtsform des Bieters: Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein. Hintergrund ist, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen die Wahrnehmung ho-heitlicher Aufgaben umfassen, die im Wege der Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO auf den Auftragnehmer übertragen werden sollen. Voraussetzung für eine solche Beleihung ist gemäß Nr. 19.1 der VV zu § 44 Abs. 3 BHO, dass der Beliehene die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Sofern die entsprechende Rechtsform zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist zuzusichern, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung angenommen und für die Dauer der Beleihung aufrechterhalten wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung zur Rechtsform
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung: Die Bieter müssen ihre technische Leistungsfähigkeit belegen. Dafür müssen im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung der Bieter folgende Anforderungen erfüllt werden: • Die für den profi- und easy-Online-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung für das erforderliche Kernteam müssen mit Beginn der Leistungserbringung sichergestellt sein. • Die Bieter müssen angeben, wie viele profi-Arbeitsplätze lt. ihrem Angebot erforder-lich sind und wie viele profi-Arbeitsplätze ihnen derzeit bereits zur Verfügung stehen. • Mit Beginn der Leistungserbringung müssen die IT-Sicherheitsanforderungen für die Nutzung des Verfahrens profi sowie auch während der Leistungserbringung sicher-gestellt werden. Eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) muss spätestens mit Beginn der Leistungserbringung nachgewiesen werden. • Bieter müssen die eAkte anwenden. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Qualitätsmanagement: Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der DIN ISO 9001 erfüllt oder einem gleichwertigen Standard entspricht. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Fachkunde und Erfahrung: An die Bieter werden im Hinblick auf ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachstehend beschriebenen Anforderungen gestellt. Mithilfe dieser Anforderungen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. (1) Referenzbereich 1 Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Projektträgerschaft“ Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt: • Nachweis der Erbringung von Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht. • Alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Verwertung, müssen abgewickelt worden sein. • Die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein. • Die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Zuwendungsempfängern betroffenen haben. • Die Leistungen müssen die Projektförderung im Kontext von Forschung und Entwicklung zum Gegenstand gehabt haben. • Die Förderungen müssen auf Ausgaben- und auf Kostenbasis erfolgt sein. • Es müssen auch Zuweisungen an Behörden gewährt worden sein. (2) Referenzbereich 2 Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Digitale Technologien“ Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere in der fachlichen Betreuung durch das eingesetzte wissenschaftliche Personal in den folgenden Bereichen der Digitalen Technologien in Bezug auf betreute Förderprogramme: Entwicklung, Bewertung oder Begleitung digitaler Technologien entlang verschiedener Entwicklungsstadien bzw. Technologiereifegrade (TRL) (idealerweise entlang TRL-Stufen 4–8, d. h. von der Laborvalidierung über die Demonstration in relevanter und betriebsnaher Umgebung bis hin zur prototypischen Implementierung und Skalierung) • umfassende Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung und Optimierung von Geschäftsmodellen, Businessplänen und Produkten sowie Erfahrung in der Durchführung von Kundenanalysen und der Erstellung von Markteinführungsstrategien • Methoden und Ansätze der Künstlichen Intelligenz und Data Science (insbesondere Maschinelles Lernen, generative KI, KI-Agenten) • Ethisch, technisch und sicherheitsbezogen verantwortlicher Einsatz digitaler Technologien (u. a. Security-by-Design, Privacy-by-Design) • Dateninfrastrukturen und Datenmanagement (z. B. Datenplattformen, Datenbanken, Datenräume) • Methoden der Datenerhebung, -verarbeitung, -aufbereitung und -visualisierung mit digitalen Werkzeugen und automatisierten Verfahren • Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung in Hinsicht auf Projekte und idealerweise auf Programme • Digitale Geschäftsmodelle im Kontext von Innovations- und Fördervorhaben • Offene Daten und Open-Source-Ökosysteme (einschließlich Einsatz offener Standards, offener Schnittstellen und API-first-Architekturen) Im Referenzbereich 2 müssen Erfahrungen mit mindestens vier der o. g. thematischen Schwerpunkte nachgewiesen werden. Dabei können mit einem Referenzprojekt Erfahrungen mit mehreren thematischen Schwerpunkten zugleich nachgewiesen werden. Anforderungen an alle einzureichenden Referenzen: Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.04.2021 erbracht worden sein. • Für den Referenzbereich 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen. Reicht ein Bieter mehr als eine Referenz für den Referenzbereich 1 ein, behält sich der Auftraggeber die eigenständige Entscheidung vor, welche der eingereichten Referenzen er für die Eignungsprüfung berücksichtigt. Reicht ein Bieter mehr als drei Referenzen ein, berücksichtigt der Auftraggeber ohne vorherige Inhaltsprüfung ausschließlich die jüngsten drei Referenzen für seine Auswahl der für die Eignungsprüfung zu berücksichtigenden Referenz. • Für den Referenzbereich 2 sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Reicht ein Bieter mehr als zwei Referenzen für den Referenzbereich 2 ein, behält sich der Auftraggeber die eigenständige Entscheidung vor, welche beiden der eingereichten Referenzen er für die Eignungsprüfung berücksichtigt. Reicht ein Bieter mehr als drei Referenzen ein, berücksichtigt der Auftraggeber ohne vorherige Inhaltsprüfung ausschließlich die jüngsten drei Referenzen für die Eignungsprüfung. Es können Referenzen eingereicht werden, die beide Referenzbereiche gleichzeitig abdecken, oder Referenzen, die nur einen der beiden Referenzbereiche abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: • Art der Referenz (Eigenreferenz/Referenz eines Unterauftragnehmers) • Leistungsgegenstand • Auftraggeber mit Kontaktdaten • Leistungszeitraum • Leistungsumfang mit Einordnung des Nettoauftragsvolumens • Inhalte und Arbeitsergebnisse • Vergleichbarkeit – eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Beleg: Unternehmensreferenzen Referenzbereich 1 und 2 (Vordrucke)
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Informationssicherheitsmanagement: Der Bieter muss über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der DIN ISO 27001 erfüllt oder einem gleichwertigen Standard entspricht. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €2 Veröffentlichungen
- Frist 29.06.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 22.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 205 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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